Plädoyer für Ausländerwahlrecht

Wiesbaden (ap) - Für ein kommunales Ausländerwahlrecht hat sich die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Lieselotte Funcke (SPD), ausgesprochen. In einer Anhörung des Innenausschusses des hessischen Landtags in Wiesbaden sagte die Politikerin gestern, die ausländische Bevölkerung werte das Wahlrecht als einzige Möglichkeit, „endlich ihre berechtigten Anliegen vorzutragen“. Dem hessischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer sowie ein Antrag der SPD zur Verbesserung der Mitwirkungsrechte der Ausländer vor. Die Einführung der Doppelstaatsangehörigkeit setzte sie dem Argument entgegen, Ausländer sollten ihre eigene Staatsangehörigkeit aufgeben und die deutsche annehmen.

Hans Claudius Taschner, der bei der EG-Kommission in Brüssel an der Ausarbeitung der Richtlinien über ein Kommunalwahlrecht für EG-Bürger beteiligt war, sagte, ein Wahlrecht setze nicht Staatsangehörigkeit voraus. Demgegenüber lehnte der Verwaltungswissenschaftler Helmut Quaritsch die Einführung eines kommunalen Wahlrechts aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Wenn das Grundgesetz sage, die Staatsgewalt gehe vom Volk aus, so seien unter Volk die deutschen Staatsangehörigen zu verstehen. (siehe Seite 5)