Plutonium in Brokdorf genehmigt

■ AKW-Betreiberin siegt zweimal vor Gericht über Kieler Energieministerium / Mox-Brennelemente dürfen eingesetzt werden / Weitere Belastung der Bevölkerung durch Mox-Transporte

Lüneburg/Kiel (ap/taz) - Die Kraftwerksbetriebe PreussenElektra hat in dieser Woche in zwei Prozessen gegen das Kieler Energieministerium vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gewonnen. Am Donnerstag ging es um den Protest der Betreiber des Atomkraftwerkes Brokdorf gegen eine Auflage des SPD-geführten Ministeriums, Zentrierstifte im Atomkraftwerk Brokdorf auszutauschen.

Bei der Revision im Sommer vergangenen Jahres war in Brokdorf ein schadhafter Zentrierstift im Reaktor entdeckt worden. Der TÜV stufte das als sicherheitstechnisch unbedenklich ein. Das Kieler Ministerium verlangte jedoch den Austausch dieses Stiftes bei der kommenden Inspektion. Gegen diese Forderung klagte das Stromunternehmen und bekam am Donnerstag von den Lüneburger Richtern Recht.

Bereits am Mittwoch hatte das Gericht entschieden, daß die PreussenElektra (PREAG) ab Sommer dieses Jahres im Atomkraftwerk Brokdorf Mischoxid-Brennelemente (MOX) einsetzen darf, deren Plutonium nicht in Brokdorf gewonnen sein muß. Damit wird für die PREAG der Betrieb des AKW ökonomischer und die Bevölkerung wird durch weitere gefährliche MOX-Transporte belastet.

Die PREAG hatte eine Feststellungsklage gegen das schleswig -holsteinische Energieministerium als Genehmigungsbehörde betrieben. Minister Günther Jansen (SPD) vertrat vergeblich die Auffassung, eine Verwendung von MOX-Elementen komme erst 1997 in Frage und auch nur für in Brokdorf erbrütetes Plutonium. Eigentlich soll das AKW Brokdorf zu diesem Zeitpunkt längst vom Netz sein, jedenfalls nach Jansens Wahlversprechen.

Der Lüneburger Atomsenat erklärte die Teilbetriebsgenehmigung aus dem Jahre 1986, die nach von der CDU-Regierung stammt, auch in der MOX-Frage für gültig. Günther Jansen äußerte nach dem Beschluß Verständnis dafür, daß das Gericht sich auf die gültige Teilbetriebsgenehmigung berufen hatte. „Ich hätte jedoch erwartet“, so Jansen, „daß das OVG in einer so bedeutsamen Frage, die die Gefahren der Atomenergie weiter steigert, die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Plutonium, die voraussichtlich Anfang kommenden Jahres getroffen wird, abwartet.“ Die Plutonium -Klage in Karlsruhe wird von der SPD-Bundestagsfraktion betrieben.

Jürgen Oetting