Urabstimmung für Schul-Streik

■ GEW und DGB mobilisieren gemeinsam / Ein Tag Streik für 200 neue KollegInnen

Mit nur einer Gegenstimme beschlossen 135 Vertrauensleute der GEW am Dienstag abend Urabstimmung und Streik an allen Schulen. Gestern riefen der GEW-Landesvorsitzende Rainer Baltschun und der Bremer DGB-Kreisvorsitzende Heinz Möller gemeinsam alle angestellten und beamteten LehrerInnen zur aktiven Teilnahme auf. „Die GEW steht dabei nicht allein“, versprach Möller, „für uns alle steht jetzt die Glaubwürdigkeit des Senats auf dem Spiel.“ Für den Fall, daß in Bremens Schulen die in den Tarifverhandlungen vereinbarte Arbeitszeitverkürzung nicht umgesetzt und entsprechende Neueinstellungen vorgenommen würden, „werden uns Wege und Möglichkeiten einfallen, den Senat dazu zu zwingen“, kündigte der DGB-Chef an.

6.994 LehrerInnen gibt es an den 150 Bremer und 45 Bremerhavener Schulen. 45 Prozent von ihnen sind in der GEW organisiert und werden am kommenden Montag und Dienstag über den Streik abstimmen, der dann am Donnerstag den Schulbetrieb lahmlegen soll. „Einen von oben verordneten Streik gibt es nicht“, rief Baltschun die LehrerInnenschaft zur Teilnahme an der Abstimmung auf. 75 Prozent Ja-Stimmen werden bis Dienstag nachmittag für den Streik benötigt.

Am Donnerstag soll von der Bürgerweide aus eine große Demonstration am Bildungs-und Finanzressort vorbei zum Rathaus ziehen. Wenn der Senat auch dann noch nicht zur Erfüllung der gewerkschaftlichen Forderung nach einer Stunde Reduzierung des Stundensolls bei gleichzeitiger Neueinstellung von 200 LehererInnen bereit ist, „werden wir weiterüberlegen“, sagte Baltschun.

In den Schulen wird für einen Notdienst vor allem für die kleinen und die behinderten SchülerInnen gesorgt, Unterricht soll jedoch nicht stattfinden. „Wir gehen davon aus, daß viele Eltern ihre Kinder am Donnerstag aus Solidarität mit dem Streik sowieso nicht zur Schule schicken werden“, meinte Baltschun gestern. „Geradezu lächerlich“ findet er das Argument der CDU, mit dem Streik würde den SchülerInnen ihr Recht auf Bildung verwehrt. Gerade erst hat die CDU -Regierung in Baden-Württemberg zur Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung drei zusätzliche Ferientage geschaffen.

Auch die Behauptung, Beamte hätten kein Streikrecht, wiesen Möller und Baltschun zurück. Zwar sei die Justiz auf unterer Ebene zumeist dieser Ansicht, doch gäbe es kein Gesetz, in dem Beamten der Streik verboten wird. Schließlich richte sich der Streik ja auch nicht gegen den Staat als Vertreter ideeller Gesamtinteressen, sondern gegen den Staat als Arbeitgeber. Baltschun abschließend: „Wir sind überzeugt, daß es zum Streik kommt, und wer am Donnerstag nicht mitmacht, dem wird ein wichtiger Tag in seinem Lehrer-Leben fehlen.“

Ase