Verkehrte Fronten in der Diskussion um Wahlrecht für AusländerInnen

Frankfurt (ap) - Ein kommunales Wahlrecht für AusländerInnen, wie es Hamburg und Schleswig-Holstein bereits beschlossen haben, bleibt weiter umstritten. Der Mainzer Regierungschef Wagner befürwortet als erster führender CDU-Politiker ein kommunales Wahlrecht für EG -BürgerInnen. Dies müsse aber mit den Staaten der Gemeinschaft „auf Gegenseitigkeit“ vereinbart werden. Er sprach sich gegen das in Hamburg beschlossene Bezirkswahlrecht für AusländerInnen aus. Dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Der führende sozialdemokratische Rechtsexperte und Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig, Rudolf Wassermann, hält dagegen - in Abweichung von der SPD-Linie ein kommunales Ausländerwahlrecht für verfassungswidrig. Nach allgemeiner Meinung in der Rechtswissenschaft sei mit dem Begriff Volk im Grundgesetz das „deutsche Staatsvolk und nicht die Bevölkerung eines Bundeslandes oder einer Gemeinde“ gemeint. Wer das Ausländerwahlrecht wolle, müsse Artikel 28 des Grundgesetzes entsprechend ändern.

Die bundesweite Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ warf der Union vor, ihr seien nach der Berliner Wahl „die moralischen Sicherungen durchgebrannt“. Bonn habe ohnehin den Rechtsbegriff des politisch Verfolgten durch eine immer engere Auslegung so umdefiniert, daß die Ablehnungsquote bei AsylbewerberInnen nunmehr bei 90 Prozent liege. Mithin würden viele trotz Mißhandlungen und Folter nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt, sondern „als Wirtschafts-Asylanten“ diskriminiert.