Leihmutterschaft gescheitert

Bayerische Justizministerin macht Rückzieher bei beabsichtigter „Förderung der Adoption durch ein staatliches Adoptions- und Freistellungsangebot“ / Schwangerschaftsberatungsstellen kritisierten Vorhaben  ■  Aus München Luitgard Koch

Immer wieder argumentierte die bayerische Justiz bei den „Memminger Hexenprozessen“ mit der Behauptung „die Frau hätte das Kind zur Adoption freigeben können“. Die Frauen wurden wegen illegaler Abtreibung verurteilt, eine soziale Indikation wurde nicht anerkannt. Unterstützt wurde diese Argumentationsweise auch von seiten der bayerischen Staatsregierung. Die bayerische Justizministerin Mathilde Berghofer-Weichner (CSU) zog plötzlich Vorschläge zur „Förderung der Adoption durch ein staatliches Adoptions- und Freistellungsangebot“ aus der Schublade. Diese umstrittenen Pläne zur Einführung einer staatlich geförderten Leihmutterschaft - Schwangere sollten von ihren Betreuungs und Unterhaltspflichten freigestellt werden, wenn sie ihr Kind Adoptionsbewerbern, Pflegeeltern oder Heimen überlassen - wurden jetzt zurückgezogen. In einem Bericht an die Landtagsfraktion der bayerischen Grünen mußte Bayerns „Eiserne Lady“ der Justiz zugeben, daß sie mit ihrem makabren Vorstoß gescheitert ist, „da der Vorschlag derzeit nicht die Zustimmung der Träger der Schwangerenberatungsstellen findet“. Bereits im April vergangenen Jahres hatten sich nämlich bei einer mündlichen Anhörung im Sozialministerium sämtliche Schwangerenberatungsstellen, angefangen von pro familia bis hin zu den katholischen Trägern, gegen diese Maßnahme ausgesprochen. Trotzdem verteidigte die Justizministerin ihre Initiative Monate später im Landtag bei einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde über „die derzeit praktizierte Verschärfung des Paragraphen 218 in Bayern“ weiterhin. Diese späte Einsicht in die Untauglichkeit der eigenen Vorschläge bezeichneten die bayerischen Grünen zwar als erfreulich. Angesichts des jüngsten CSU-Beschlusses zur Abtreibung auf ihrem kleinen Parteitag in Regensburg ist dieser Hoffnungsschimmer auf die Einsichtsfähigkeit bereits wieder verblaßt. Die grüne Frauenreferentin Ingrid Boretty sieht darin einen „erneuten Beweis der frauenpolitischen Inkompetenz der CSU“. Die geplante Verfassungsklage gegen den Abtreibungsparagraphen 218 wurde auf dem Parteitag vor allem vom bayerischen Ministerpräsidenten Max Streibl (CSU) vehement gefordert. Entsprechend verkündete er den Kabinettsbeschluß, ein Gutachten in Auftrag zu geben, erst auf dem Parteitag und nicht nach der Kabinettssitzung vergangenen Dienstag. Geklagt werden soll nicht gegen die im Paragraph 218 geregelte Notlagenindikation, sondern zum einen gegen die in Paragraph 218 b festgelegten Vorschriften, die einen Schwangerschaftsabbruch für strafbar erklären, wenn die Schwangere sich nicht davor von einer staatlich anerkannten Institution beraten läßt. Geklagt wird zum anderen auch gegen Paragraph 219, der bestimmt, daß ein Abbruch nur dann straffrei ist, wenn ein Arzt, der selbst nicht den Eingriff vornimmt, eine Indikation gestellt hat. Diese Vorschriften würden nämlich „massenhaft mißbraucht“, begründeten die Abtreibungsgegner der CSU ihren Vorstoß. Damit wird den Ärzten generell unterstellt, sie würden Indikationen aus reiner Gefälligkeit ausstellen. Aber auch die Beratungsstellen von pro familia, die sich wehren, Beratung im bayerischen Sinne von Überreden der Schwangeren zum Kind zu verstehen, sind dadurch wieder einmal ins Schußfeld geraten.