Abschieber verurteilt

■ Zwei Polizisten wegen Mißhandlung eines Abschiebehäftlings zu Geldstrafen verurteilt / Nur „minder schwerer Fall“

Mit einem Urteil von 4.000 bzw. 2.800 Mark Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt in minder schwerem Fall ging vor dem Moabiter Amtsgericht gestern der Prozeß gegen den 52jährigen Polizeihauptmeister Wilfried K. und den 27jährigen Polizeiobermeister Frank B. zu Ende. Ihnen war zur Last gelegt worden, im Juni 1987 einen 37jährigen Ägypter bei der Abschiebung in einem Airbus der PanAm schwer mißhandelt zu haben.

Das Gericht unter Vorsitz von Amtsrichter Miller war nach viertägiger Beweisaufnahme von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Es befand die Aussage eines Stewards in vollem Umfang für glaubwürdig, der die Beamten angesichts der Mißhandlung des Flugzeugs verwiesen hatte. Nach Aussage des Stewards war der Deportee mit hinter dem Rücken hochgebundenen Armen und nach vorn gebeugtem Oberkörper zur hintersten Sitzreihe im Flieger geschoben und gezogen worden. Dort sei sein Kopf von den Beamten gegen den Vordersitz gedrückt worden. Der Deportee habe so geblutet, daß die drei nebeneinanderliegenden Sitzbänke später ausgetauscht werden mußten.

Das Gericht begründet den „minder schweren Fall“ damit, daß die Beamten die Situation nicht selbst herbeigeführt hätten und von dieser schlichtweg überfordert gewesen seien. Sie seien nicht mit den knüppelschwingenden Beamten zu vergleichen, von denen in der Zeitung zu lesen sei. Es handele sich aber um eine Körperverletzung, weil ein solch massives Vorgehen nicht gerechtfertigt gewesen sei. Sie hätten sich anderer Mittel bedienen müssen, um den Widerstand des Ägypters zu brechen, und die Abschiebung notfalls abbrechen müssen.

plu