Mehr Handel mit Polen

■ Polnische Wirtschaft will verstärkt mit West-Berlin kooperieren / Geographisch günstige Lage Berlins hervorgehoben / Polnisches Joint-Venture-Gesetz erleichtert zusammenarbeit

Polens Wirtschaft streckt die Fühler gegen West-Berlin aus. Das polnische Joint-Venture-Gesetz, das Ende 1988 verabschiedet wurde und Gemeinschaftsfirmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung erlaubt, soll einen intensiveren Wirtschaftsaustausch zwischen polnischen und Berliner Firmen ermöglichen. Vor Berliner Unternehmen hob der Präsident der polnischen Außenhandelskammer Tadeusz Zylkowkski gestern die geographische Lage der Halbstadt hervor. Im „Ballungszentrum Berlin“ sieht er ein geeignetes Pflaster für gemeinsame Aktivitäten: Von hier aus sei eine Zusammenarbeit mit polnischen Unternehmen entlang der Grenze besonders vorteilhaft.

Mit den Gemeinschaftsunternehmen will Polen eine bessere industrielle Versorgung sichern und seine Exportmöglichkeiten erweitern. Die Ost-West-Zusammenarbeit sei nicht nur seit langem Ansinnen der polnischen Außenhandelskammer, sondern auch der Industrie und Handelskammer (IHK) Berlin und der Berliner Absatzorganisation (BAO).

Das Joint-Venture-Gesetz bringt neue Absatzmärkte und Gewinnmöglichkeiten für Berliner Firmen. In Zukunft dürfen ausländische Investoren bis zu 100 Prozent an polnischen Gesellschaften besitzen. Außerdem ist ausländisches Management jetzt erlaubt. Arbeiten westliche Firmen mit Staatsunternehmen oder wissenschaftlichen Institutionen Polens zusammen, liegt das Anteilslimit bei 20 Prozent. Seinen Gewinn darf der ausländische Investor nach Abzug der Steuern - fünf bis 15 Prozent - frei in den Westen transferieren.

Im April diesen Jahres soll schon in Warschau eine Delegation von Berliner Unternehmern über konkrete Angebote zur Zusammenarbeit informieren.

ike