Köppl ist kein Kommunist

■ ...Weshalb Landowsky es auch nicht behaupten darf

Eine besondere Gnade der späten Geburt wurde dem zukünftigen AL-Abgeordneten Bernd Köppl zuteil. Das Landgericht Berlin gestand dem Ex-Sponti zu, daß er gar nicht, wie vom CDU -Generalsekretär Klaus-Rüdiger Landowsky behauptet, Mitglied der KPD hätte sein können. Unter der KPD verstehe man nämlich die am 17.8.56 verbotene Organisation. Der Kläger Köppl - Jahrgang 1948 - habe aber glaubhaft machen können, daß er nie Mitglied dieser Partei war, „was auch nach seinem Alter ausgeschlossen zu sein scheint“.

Wenn der CDU-Generalsekretär diese Behauptung weiterhin aufstellt, droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 500.000 Mark oder eine Haftstrafe. Der sich um Landowskys zerrüttete Nerven sorgende Arzt und Abgeordnete in spe Bernd Köppl wies gegenüber der taz vorsorglich darauf hin, daß die AL allerdings immer noch nichts von Haftstrafen als Resozialisierungsmittel halte.

Köppl hatte zu den Behauptungen eines desorientierten CDU -Generalsekretärs, der offenbar keine K-Gruppen auseinanderhalten kann, erklärt, er habe bisher „nur in einer einzigen K-Gruppe“, dem Katholischen Jugendverband (KJV), gearbeitet. Offensichtlich habe der Verfassungsschutz an Landowsky ein „falsches Dossier“ herausgegeben.

RiHe