Zerstörte Zukunft

■ Hungerstreik für Aufhebung des Haftbefehls

Ich möchte Ihnen mitteilen, daß ich mich seit dem 10. Februar 1989 in einem „unbefristeten Hungerstreik“ befinde.

Ich wurde am 4.1.89 wegen eines gestohlenen PKWs und Mittäterschaft bei ca. 25 Autoaufbrüchen verhaftet. Ich stahl den PKW, um mich totzufahren, was leider nicht gelang. Den Selbstmordgedanken verwarf ich wieder und beantragte eine Haftprüfung, die am 25.1.89 stattfand und „negativ“ ausfiel.

Meine gute beziehungsweise sehr gute soziale Basis wurde mit den Worten „Das steht hier nicht zur Sache“ vom Jugendrichter Hartmann, Amtsgericht Fulda, abgewimmelt. Auch der Vorschlag, mich mit Auflagen herauszulassen, wurde so ähnlich abgewimmelt.

Meine soziale Basis besteht aus: fester Lehrstelle als Maschinenbauer, wohne bei den Eltern, gutes Verhältnis zu Eltern, feste Freundin etc. Kurz gesagt, ich habe alles. Ich möchte meine Lehre beenden, aber man hindert mich daran. Aufgrund dessen habe ich mich zum „unbefristeten Hungerstreik“ entschieden. Es ist 100 prozentig, daß ich meine Lehre, Eltern und Freundin verliere, wenn ich noch länger als zwei Wochen sitze.

Außerdem muß mein Haftbefehl nach §§ 116, 120 StPO aufgehoben werden. Ich bin nicht einschlägig vorbestraft und es laufen auch keine anderen Ermittlungen gegen mich.

K.Götze, Fulda