Ausländerrecht: Saarland kontert Bonn

Berlin (taz) - Als Reaktion auf die CDU/CSU-Kampagne für eine Verschärfung der Ausländer- und Asylpolitik plant das Saarland „im Rahmen des geltenden Rechts“ Schritte zur Verbesserung der Situation von Ausländern. Noch in diesem Frühjahr, so kündigte das saarländische Innenministerium an, sollen Richtlinien in Kraft treten, die den Familiennachzug für Ausländer erleichtern sollen.

Weiterhin ist geplant, daß Kinder ausländischer Arbeitnehmer auch dann im Bundesgebiet bleiben dürfen, wenn ihre Eltern ins Heimatland zurückgekehrt sind. Junge Ausländer, die in ihre Heimat zurückgegangen sind, sollen ein Rückkehrrecht bekommen. Das Saarland will sich darüberhinaus für eine neue Bundesratsinitiative stark machen, die Ausländern die Einbürgerung erleichtert und ihnen „in begrenztem Umfang“ die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt. Die CDU/CSU fordert das Saarland auf, ihre Kampagne gegen das Asylrecht einzustellen. Statt dessen schlägt das Saarländische Innenministerium eine Beschleunigung der Asylverfahren u.a. durch eine Personalverstärkung beim Bundesamt für ausländische Flüchtlinge vor und eine bevozugte Entscheidung über Asylanträge von polnischen und jugoslawischen Staatsangehörigen. Außerdem solle geprüft werden, ob Familienangehörige von Asylbewerbern weiterhin eigene Asylanträge stellen müssen. Ein Wahlrecht werden AusländerInnen jedoch auch im Saarland nicht bekommen. Zwar begrüße man ein Kommunalwahlrecht für Ausländer als „wichtigen Beitrag zur Integration“, doch scheitere die Umsetzung an der saarländischen Landesverfassung, die ausdrücklich nur Deutsche als stimmberechtigt vorsieht.

Ve.