Wieviel kostet der Beamtenschweiß

■ Bürgerschaft drückte sich um spannende Debatte des Gebührenordnungs-Gesetzes

Soll, wenn „eine Schlachtung so verzögert wird, daß die Fleischuntersuchung erst später als eine Stunde nach dem angemeldeten Zeitpunkt der Schlachtung und dem Eintreffen der Fleischkontrolleure durchgeführt werden kann, das doppelte der Gebührensätze nach 565.00 bzw. 565.01“ fällig werden? Diese Frage von weitreichender Bedeutung für Bremens Landwirte war nur eine unter Hunderten ähnlich gelagerter, mit denen sich gestern die 100 Abgeordneten der Bürgerschaft beschäftigen sollten. Doch was taten die rund 50 anwesenden ParlamentarierInnen? - Sie hoben einfach zweimal ihre Hände und wandten sich wieder unwichtigeren Dingen zu. Das 73 Seiten dicke „Gesetz zur Änderung der Bremischen Kostenordnung“ war damit zwar in erster und zweiter Lesung beschlossen, der lohnende Einblick in das umfängliche Werk jedoch bedauerlicherweise unterblieben.

Dabei hätten sich doch prima über die Frage streiten lassen, ob z.B. die „Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zu Versuchszwecken“ wirklich nur lächerliche 250 Mark wert ist. Oder ob das in Nummer 563.01.01 „innerhalb der Klammer stehende Wort 'ökologisch‘ durch das Wort 'mykologisch‘ ersetzt“ werden soll - und vor allem, was das ist. Oder ob „Kotuntersuchungen“ für 10 bis 100 Mark den Beamtenfleiß nicht übermäßig honorieren. Oder ob der Schrägstrich-Feminismus lesbar ist, wenn es unter 565.02.01 heißt: „Kann der/die zu der ihm/ihr angegebenen Zeit erschienene Fleischkontrolleur/in...“

Unstrittig ist an dem mit SPD- und FDP-Stimmen beschlossenen Gesetz nur, daß mal wieder alles teurer wird. „Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau sind jedoch nicht zu erwarten“, versprach Finanzsenator Grobecker. Billiger wird es nur am 30. Geburtstag. Für das „Drehorgelspiel anläßlich des Fegens der Domtreppen“ fallen fürderhin nämlich keine Verwaltungsgebühren mehr an.

Ase