Arbeitsamtsdirektor zu ABM

■ Trends 89: AkademikerInnen und Förderungshöhe noch weiter runterfahren 500 - 600 ABM-Stellen weniger, vor allem im öffentlichen Dienst

Allen öffentlichen ABM-Protesten zum Trotz: Noch nie hatte das Bremer Arbeitsamt soviele „Beschäftigte“ wie im Jahr 1988. Die Zahl der TeilnehmerInnen, die vorher arbeitslos gemeldet waren und sich anno 1988 in den Maßnahmen des Arbeitsamtes wiederfanden, stieg im Protestjahr 1988 auf 7.870. Der Rückgang der ABM-Beschäftigten um 134 Personen, wurde mehr als überkompensiert durch eine Zunahme von Fortgebildeten und UmschülerInnen. 1988, das Jahr in dem Weiterbildungsträger lautstark leerstehende Kapazitäten monierten, bescherte eben jenen Trägern ein „Rekordjahr“. Dazu gestern der Direktor des Bremer Arbeitsamtes Ernst Domino: „Weil wir die 'Qualifizierungsoffensive‘ in Bremen nicht richtig bremsen konnten, haben wir sie 88 hochkonsolidiert. Das wird '89 zweifellos zurückgeführt.“ Um 15 Prozent will Ernst Domino die Zahl der UmschülerInnen 1989 „zurückfahren“.

Auf einer Pressekonferenz nahm Domino gestern zu weiteren 89er Trends Stellung. Im Gegensatz zu den 124 ABM-Mil

lionen im Vorjahr werden für 1989 nur noch 93 ABM-Millionen im Arbeitsamtsbezirk Bremen zur Verfügung stehen. Ein Rückgang der ABM-Stellen um 500-600 Stück ist damit vorprogrammiert. Domino rechnete vor, daß die freien Träger von diesem Rückgang relativ unberührt blieben, falls der öffentliche Dienst seiner Ankündigung entsprechend tatsächlich 500 AB-Maßnahmen streiche. Weitere Trends aus dem Arbeitsamt: Die Zahl der AkademikerInnen, die in ABM -Stellen vermittelt wird, ist „geschrumpft“, denn so Domino:

„Die Akademiker müssen wir schon deshalb herunterfahren, weil sie so teuer sind.“ Von 34,5 Prozent aller TeilnehmerInnen (1987) sank der akademisch vorgebildete Kreis der ABMlerInnen bereits auf 28,2 Prozent (1988).

Runterfahren will Domino auch den Prozentsatz der Höchstförderung, die durchschnittlich pro AB-Maßnahme gewährt wird: Von derzeit durchschnittlich 97 auf 83 Prozent. Eine Höchstförderung von 100 Prozent wird es entsprechend der 9. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) nur noch dann geben, wenn die ArbeitnehmerIn einem besonders benachteiligten Personenkreis entstammt.

Generell soll künftig stärker auf die „mehrfach benachteiligten Personengruppen“ abgestellt werden: auf Schwerbehinderte, ältere Jugendliche ohne Berufsabschluß, Aussiedler und Langfristarbeitslose. Frauen- und Kulturprojekte könnten nur noch gefördert werden, wenn „die Arbeiten auf den vom Arbeitsamt zu fördernden Personenkreis abheben“. - AkademikerInnen liegen nicht mehr im Trend.

B.D.