K O M M E N T A R Lachender Verlierer

■ Bürgermeister gewinnt durch Senats-Niederlage - s.S.2/4

Wenn sich Zwei streiten, freut sich der Dritte - das weiß doch jedes Kind. Aber die Erwachsenen am Bremer Staatsgerichtshof wollten sich an diese Regel nicht mehr halten. Es stritt dort die Bürgerschaft gegen den Senat. Der Urteilstext läßt keinen Zweifel daran, daß das Herz der höchsten Bremer Richter auf Seiten eines starken Parlaments mit viel öffentlicher Regierungskontrolle schlägt (vgl. Bericht S.2 und Kommentar S.4).

Eindeutiger Gewinner ist das Parlament. Dessen Untersuchungsausschuß bekommt jetzt die gewünschten Senatsprotokolle zur Einsicht. Und der Senat bekommt von den Richtern eine Lektion in Sachen Demokratie und öffentliche Kontrolle, die sich gewaschen hat.

Das Urteil ist aber auch ein deutlicher Hinweis darauf, was passiert, wenn - wie in Bremen - jeder Senator einzeln gewählt und der Regierungschef nur Gleicher und Gleichen ist. Wäre der Senat - wie in anderen Bundesländern - nur vom Ministerpräsidenten bestimmt, müßte er seine internen Beratungen jetzt nicht offenlegen. So urteilten jedenfalls die Richter und bestätigen damit doch die Kinderweisheit: Bürgermeister Wedemeier ist der lachende Verlierer.

Dirk Asendorpf