HBV und DGB gegen Südafrika auf der ITB

Als erneuten Verstoß gegen internationale Boykottaufrufe und UNO-Sanktionsbeschlüsse sowie das in Artikel 20 der Berliner Verfassung festgelegte Verbot der Rassenhetze bezeichnet die HBV die Beteiligung von Südafrika auch an der diesjährigen Internationalen Tourismusbörse (ITB). Die AMK hat sich erneut mit der Zustimmung des Senats über alle Appelle auch der Gewerkschaften - hinweggesetzt und muß sich damit eine Beteiligung an der fortgesetzten Unterdrückung der schwarzen Mehrheit in Südafrika vorwerfen lassen, erklärte der HBV-Landesbezirksvorsitzende Manfred Müller. Auch der DGB fordert, das Rassistenregime von der ITB auszuschließen.