NUll Geheimarbyte - Rubel abgespeichert

Nach dem großen Theater um Hacker als Spione für den KGB ist nur noch ein Beschuldigter in Haft  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Die Luft aus dem Hacker-Spionage-Thriller ist endgültig raus. Nur einer der acht angeblichen „Hacker-Spione“ aus Hannover befindet sich zur Zeit noch wegen des Vorwurf der „geheimdienstlichen Agententätigkeit“ in Haft. Dies hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gestern bestätigt. Der Bundesgerichtshof hatte es am Freitag abgelehnt, auch gegen den hannoverschen Programmierer Markus H. Haftbefehl zu erlassen, der in der ersten NDR-Sondersendung über die Affäre zum „Super-Hacker“ in langjährigen KGB-Diensten hochstilisiert worden war. Ein weiterer der acht Beschuldigten wird nur deswegen noch festgehalten, weil gegen ihn seit langem ein Haftbefehl wegen Fahnenflucht vorliegt.

Auch für die Bundesanwaltschaft steht inzwischen fest, daß es sich bei der ganze Affäre „sicher nicht um den Top -Spionage-Fall handelt“. Keiner der acht Hacker werde des Geheimnisverrats beschuldigt, erklärte gestern der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Alexander Prechtel. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand der Bundesanwaltschaft, habe man mit Hilfe des an den KGB gelieferten Materials nur in periphere Bereiche von westlichen Forschungs- und Militärcomputern eindringen können. Prechtel bestätigte damit indirekt die Angaben aus Hackerkreisen, wonach in der ganzen Affäre höchsten unter Computerfreaks allgemein zugänglich Material an den KGB verkauft worden sein soll.

Nach Ansicht der Bundeanwaltschaft spielt es allerdings für den Vorwurf der „geheimdienstlichen Agententätigkeit“, der den acht Hackern weiterhin gemacht werde, keine Rolle, welcher Art das Material ist, daß an einen gegnerischen Dienst verkauft werde. Nach der entsprechenden Strafvorschrift sei es bereits verboten, Telefonbücher oder Zeitschriften an einen Nachrichtendienst gegen Entgelt weiterzugeben. Auch im Fall der acht beschuldigten Hacker seien offenbar Dinge, die ganz normal beschafft wurden, von der Gegenseit mit großem Interesse aufgenommen worden, sagte Alexander Prechtel.

Die Hacker sollen, auch nach einem Bericht der 'Welt am Sonntag‘, lediglich weithin offene Informationen gegen Beträge von zehn- bis 30.000 DM an, in Computer -Angelegenheiten wenig bewanderte KGB-Agenten verkauft haben. Der Sprecher des Bundesanwaltschaft wollte diesen Bericht gestern zwar nicht gänzlich bestätigen, sagte aber, auch er könne sich vorstellen, daß sich die Hacker „über das Interesse des KGB kaputt gelacht haben“. Die Bundesanwaltschaft geht weiterhin davon aus, daß der KGB nicht nur wenig Male, sondern über einen längeren Zeitraum Material bei den Hackern aufgekauft hat. Während in Hackerkreisen von einem einmaligen Geschäft im Jahre 1986 die Rede war, ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen eines Zeitraumes von 2 Jahren.