Von der parlamentarischen zur gesellschaftlichen Mehrheit

■ Im folgenden dokumentieren wir Auszüge aus der Koalitionsvereinbarung zwischen AL und SPD in Berlin als Ergebnis der bisherigen Sachverhandlungen

In der folgenden Dokumentation wird versucht, durch eine auszugsweise Wiedergabe der ingesamt fast 150 Seiten starken Koalitionsvereinbarungen die grundsätzliche Richtung der zukünftigen Berliner Regierungsarbeit darzustellen. Dabei wurde auf die Wiederholung spektakulärer Einzelentscheidungen, die durch die bisherige Berichterstattung bereits bekannt sind (bspw. Neuverhandlung Deutsches Historisches Museum, 7.000 neue Wohnungen jährlich, Bundesratsinitiativen zur Mietpreisbindung und Gesundheitsreform, keine Steuererhöhung etc.) verzichtet. Die vorliegende Koalitionsvereinbarung wird am Wochenende dem Landesparteitag der SPD und der Mitgliederversammlung der AL vorgelegt. Bei positivem Votum kann in der kommenden Woche ein neuer Berliner Senat gewählt werden.

Wirtschaft, Arbeit und Betriebe

Die Verhandlungspartner sind sich darin einig, daß in unserer Stadt

-die Arbeitslosigkeit abgebaut werden muß,

-die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken ist,

-eine umwelt- und zukunftsgerechte Produktionsweise gefördert werden muß,

-Zeichen einer ökologischen Erneuerung erwartet werden,

-alle Chancen für eine verstärkte Kooperation zwischen Ost und West zu nutzen sind.

Die Wirtschafts-, Struktur-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik eines von SPD und AL getragenen Senats ist deshalb insbesondere auf die Verwirklichung dieser Ziele gerichtet. (...)

-Es wird eine Sonderkommission „Arbeitsplätze für Berlin“ unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters gebildet.

In dieser Kommision sind vertreten die fachlich zuständigen Senatoren, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestelltengewerkschaft, die Zentralvereinigung der Berliner Arbeitgeber-Verbände, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, der Gesamtverband des Einzelhandels, der Verband Freier Berufe, Vertreter/innen der Selbstverwaltungswirtschaft, das Landesarbeitsamt und die Landeszentralbank.

Aufgabe der Kommission ist die Koordinierung aller Überlegungen und die Einleitung geeigneter Initiativen mit dem Ziel, mehr Beschäftigung in unserer Stadt zu schaffen. (...)

-Alle ABM sollen unter Berücksichtigung begleitender beruflicher Qualifikation qualitativ ausgebaut und auf eine längere Förderungsdauer angelegt werden. (...)

-ABM-Stellen müssen, soweit dies ihr Charakter zuläßt, entsprechenden Stellen im öffentlichen Dienst oder vergleichbaren Stellen in der Wirtschaft sozial-, arbeits und tarifrechtlich gleichgestellt werden. Der Senat wird seinen Einfluß in den Vergabegremien dahingehend geltend machen, den Zwang zur Teilzeitarbeit ab bestimmten Tarifgruppen auf begründete Einzelfälle zu beschränken. (...)

-Berlin muß ein Vorreiter im ökologischen Wirtschaften und in der ökologischen Stadtgestaltung werden.

Zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sind für den industriell-gewerblichen Bereich ein „Frühwarnsystem“, das Produktionsumstellungen, -einschränkungen und -verlagerungen rechtzeitig erkennen läßt, sowie die Förderung und Beratung aller Beteiligten bei der Entwicklung neuer Produkte und Produktionsverfahren anzustreben. (...)

-Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Berlin setzt nicht nur berechenbare und stabile Rahmenbedingungen voraus, sondern auch die Eignung der Stadt, tatsächlich zu einem Bindeglied zwischen EG und RGW, zu einer Stätte der Begegnungen, der Kontakte und der Kooperation zwischen Ost und West zu werden. (...)

-In der Forschungs- und Technologieförderung sind stärker umweltentlastende und energiesparende Forschungsansätze zu entwickeln, u.a. mit dem Ziel vermehrten Einsatzes regenerativer Energien und der Entwicklung von Energiespartechnologien für Wärme und Strom. Die Vergabe der Fördermittel ist auf ihre Beschäftigungswirksamkeit sowie ihre strukturelle und ökologische Nützlichkeit zu überprüfen und auf kleine und mittlere Betriebe zu konzentrieren. (...)

-Der Senat wird prüfen, ob der zwischen Bewag, Preussenelektra und Intrac der DDR geschlossene Stromlieferungsvertrag die Ziele der Versorgungssicherheit für Berlin, der Energieeinsparung und rationellen Energieverwendung und einer rohstoffschonenden und möglichst wenig umweltbelastenden Stromerzeugungsstruktur gleichrangig gewährleistet. Gegebenenfalls wird der Senat im Rahmen der Energieaufsicht darauf hinwirken, daß der Vertrag gekündigt oder entsprechend modifiziert wird. In jedem Fall muß die Stromabnahmemenge so begrenzt werden, daß dadurch der Vorrang für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Blockheizkraftwerke sowie das Ziel der Zurückdrängung von Strom im Wärmemarkt nicht beeinträchtigt werden. (...)

-Die volle Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung in neue Stellen im öffentlichen Dienst soll vorrangig zugunsten der Bereiche Soziales und Gesundheit sowie für Maßnahmen im Rahmen des Umweltschutzes und in bürgernahen Diensten der Verwaltung geschehen. (...)

Stadtentwicklung und Umweltschutz

Der Einstieg in eine ökologisch orientierte Stadtpolitik ist eine Schwerpunktaufgabe des künftigen Senats. Darunter ist nicht nur eine Verbesserung der isolierten Ressortpolitik zu verstehen, sondern eine übergeordnete, alle Politikfelder durchziehende Querschnittsaufgabe. Die Entwicklung und Durchsetzung einer vorsorgenden Umweltpolitik ist eine notwendige Voraussetzung für die Sicherung der Lebensfähigkeit und Attraktivität Berlins als Wohnort und Wirtschaftsstandort. Die besonderen Belastungen eines Ballungsraumes machen besondere Anstrengungen im Umweltschutz notwendig.

Das muß sich auch in der Wirtschafts- und Baupolitik widerspiegeln. Bestehende Regelungen der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderung sowie des Baurechts müssen, sofern sie in die Landeskompetenz fallen, unter ökologischen Gesichtspunkten überarbeitet werden. Durch die angestrebten umweltpolitischen und stadtökologischen Programme sollen in erheblichem Maße Arbeitsplätze geschaffen werden. (...)

-Die bisher einseitig auf Beseitigung ausgerichtete Abfallpolitik muß durch eine Politik ersetzt werden, die der Rangfolge Vermeidung - Verwertung - umweltverträgliche Beseitigung Geltung verschafft. Im Rahmen eines Landesabfallgesetzes sollen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Prinzipien vorgeschrieben werden.

Der Senat wird auf den geplanten Bau einer zweiten Hausmüllverbrennungsanlage verzichten und Konzepte für die konsequente Vermeidung, Verwertung und Entgiftung von Hausmüll vorlegen. Die getrennte Erfassung von Altstoffen durch Holsysteme, insbesondere der von organischen Abfällen, ist einer der Kernpunkte dieses neuen Konzepts. Der Senat wird unverzüglich in Verhandlungen mit der DDR über die Neufassung des 1994 auslaufenden Müllverbringungsvertrages eintreten. Ziel ist, einen Stufenplan zu vereinbaren, der stetig geringere zu verbringende Abfallmengen vorsieht. Außerdem werden Vereinbarungen mit den zuständigen Stellen der DDR angestrebt, um den Zustand der bestehenden „Westmülldeponien“ zu untersuchen, den etwaigen Sanierungsbedarf festzustellen und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. (...)

-Der Senat wird in der Luftreinhaltepolitik für die schnellstmögliche Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelungen sorgen. Er wird die Smog-Verordnung verschärfen und dabei auch den sogenannten „Sommer-Smog“ einbeziehen. Mit der DDR werden Verhandlungen über einheitliche Regelungen bei Smog-Situationen und über Emissionsminderungsmaßnahmen bei Kraftwerken aufgenommen beziehungsweise angeregt. Der Senat wird sich bundesweit für ein Verwendungsverbot gefährlicher Stoffe (wie Asbest, PVC, FCKW) einsetzen und selbst im öffentlichen Bereich keine derartigen Stoffe mehr einsetzen.

-Die anhaltende Umweltbelastung vor Ort und vor allem die weltweit drohende Klimakatastrophe müssen Veranlassung sein, schnelle und entschiedene Schritte zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Umstellung auf umweltschonende Energieerzeugung einzuleiten. Der Senat wird ein Gesetz für eine sparsame, rationelle, umwelt- und sozialverträgliche Energieversorgung vorlegen. Er wird ein umfassendes Wärmedämmungsprogramm vorlegen, dezentrale Blockheizkräfte und Solartechniken fördern und die Verwendung von Strom im Wärmemarkt einschränken. (...)

-Berliner Experimentierreaktor: Planungen für einen BER III im Hahn-Meitner-Institut werden abgelehnt.

Das Genehmigungsverfahren für den BER II wird nach Recht und Gesetz durchgeführt. Der zuständige Senator wird die im bisherigen Genehmigungsverfahren vorgebrachten Zweifel an der Sicherheit des Forschungsreaktors einer erneuten Prüfung unterziehen. Dabei werden auch unabhängige Sachverständige hinzugezogen. Die Betriebsgenehmigung wird nur erteilt, wenn - gegebenenfalls durch zusätzliche Auflagen - sichergestellt ist, daß durch den Betrieb des Forschungsreaktors die Gesundheit von Anwohnern und Beschäftigten nicht geschädigt, die Umwelt nicht belastet und die Entsorgung nach dem Atomgesetz gesichert wird.

-Verkehr: Die bisherige Politik der sogenannten „Gleichrangigkeit der Verkehrsarten“ hat zu einer nicht länger hinnehmbaren Zunahme des Autoverkehrs geführt, dessen heutiges Ausmaß weder umwelt- noch stadtverträglich ist. Jede weitere Zunahme würde der Lebensqualität in der Stadt Schaden zufügen. Der Senat wird dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Farradverkehr und den Fußgängern Vorrang gewähren und die negativen Folgen des motorisierten Individualverkehrs abbauen. (...)

-Die beiden Verhandlungspartner stimmen darin überein, kurzfristig eine übertragbare „Umweltkarte“ (Netzkarte; je Monat 65,- DM, bzw. 50,- DM im Jahres-Abbonement) einzuführen. Die Schülernetzkarte für 32,- DM je Monat und das Ausbildungsticket für 38,- DM je Monat bleiben erhalten; im Jahresabonnement beträgt der Preis jeweils 30,- DM monatlich. (...)

-Die Schnellstraßenplanung des bisherigen Senats wird aufgegeben.

Der Senat wird ein flächensparendes Stellplatzkonzept zur Förderung der Attraktivität des ÖPNV entwickeln.

Das gefährlich hohe Geschwindigkeitsniveau im Straßenverkehr soll durch geeignete Maßnahmen gesenkt werden. Tempo 50 soll nur noch in solchen Straßen gelten, die eine eindeutig überwiegende Verkehrsfunktion haben und keine Unfallschwerpunkte aufweisen.

Der Senat wird den Fahrradverkehr durch Velorouten und Fahrradstreifen statt enger Gehweg-Radwege und fahrradfreundliche Ampelregelungen fördern. Er wird den Fußgängerverkehr durch bessere Ampelschaltung, Bestandsschutz für Gehwegflächen und neue Bahnhofszugänge sichern und Benachteiligungen aufheben. (...)

-Der Ausbau des Flughafens Tegel soll ebensowenig weiterverfolgt werden wie der Ausbau des Flughafens Tempelhof. Es wird angestrebt, die Zahl der Flugbewegungen im Inlandsverkehr mindestens auf den Stand des Sommerflugplans 1987 zurückzuführen. (...)

Förderung von Selbsthilfegruppen, Frauen- und Alternativprojekten effektiver gestalten

Bei der Förderung ist zu unterschieden zwischen

a) Gruppen, die vom Charakter her echte Selbsthilfegruppen sind und ehrenamtlich füreinander arbeiten;

b) und Gruppen und Projekten, die gesellschaftlich notwendige Arbeit erbringen. In Hinblick auf die Förderung der Gruppe b wird der gesellschaftliche Bedarf geprüft. Nach Maßgabe dieses Bedarfs und vorhandener finanzieller Mittel werden diese Gruppen und Projekte über einen Haushaltstitel dauerhaft gefördert, solange der Bedarf erkennbar ist. Es ist zu prüfen, wie für neue Projekte eine Anschubfinanzierung für die Dauer von drei Jahren gewährleistet werden kann. Tarifgerechte Bezahlung wird angestrebt.

Anträge der Gruppen zu a) werden im zuständigen Verwaltungsbezirk gestellt, zu b) auf Landesebene. Beim neu zu entwickelnden Zuwendungsverfahren werden die Gruppen/Projekte bei der Entscheidung über die Mittelvergabe beteiligt. (...)

Situation Sozialhilfeberechtigter verbessern

Um der Armut der Älteren, Arbeitslosen, der Alleinerziehenden und Behinderten entgegenzuwirken, müssen die Leistungen der Sozialhilfe verbessert werden. Eine Neustrukturierung der Hilfe zur Arbeit soll der möglichst weitgehenden Integration in den Arbeitsmarkt und nicht der Ausgrenzung aus der Sozialhilfe dienen. Einengende Vorschriften im Hinblick auf Obdachlosigkeit und die Wohnungssituation von SozialhilfeempfängerInnen werden abgebaut. Ausführungsvorschriften zum BSHG werden mit dem Ziel überprüft, bundesweiter Rechtsprechung in der Berliner Sozialhilfegewährung Rechnung zu tragen. Die Praxis der Sozialhilfegewährung wird unter Beteiligung der Betroffenen bürgernäher gestaltet. (...)

Die Anhebung der Regelsätze in der Sozialhilfe soll möglichst noch 1989 nach dem Vorschlag der obersten Landessozialbehörden verwirklicht werden. Von einer zehnprozentigen Erhöhung wird ausgegangen. Prinzipiell werden die Leistungen der Sozialhilfe mit dem Ziel überprüft, Berlin-spezifische Bedarfstatbestände insbesondere im Hinblick auf die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben zu berücksichtigen.

Für eine soziale und ökologische Erneuerung der Gesundheitspolitik

(...) Zur Durchsetzung einer ökologischen Gesundheitspolitik sollen Umweltämter bei der Abteilung für Gesundheit in allen Bezirken geschaffen werden. Ein unabhängiger Umweltbeirat soll die neu zu schaffende Abteilung für gesundheitlichen Umweltschutz in der Gesundheitsverwaltung des Senats unterstützen. Systematische Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen insbesondere in Kitas und Schulen durchgeführt werden. (...)

-Statt des auf Prestige gerichteten weiteren Ausbaus von teuren Zentren der Hochleistungsmedizin werden alle verfügbaren Mittel für ein abgestuftes Versorgungssystem in der Krankenversorgung eingesetzt, das eine dezentrale, stadtteilnahe Allgemeinversorgung von hoher medizinischer, ärztlicher und menschlicher Qualität erlaubt, in der die psychischen und sozialen Ursachen und Folgen der Krankheit die Beachtung finden, die ihnen gebührt. Die Situation der chronisch Kranken wird verbessert. Die Hochleistungsmedizin wird auf zwei Krankenhäuser mit je höchstens 600 Betten beschränkt (neben den Universitätsklinika). (...)

In der Eröffnungsbilanz des Senats wird die hier beschriebene Neuorientierung der Gesundheitspolitik festgelegt. Damit ist beinhaltet die Neufassung des Krankenhausplans.

Justiz

(...) Ziele zukünftiger Rechtspolitik sind die rechtsstaatliche Kontrolle politischer und wirtschaftlicher Macht, der Schutz vor Kriminalität und sonstigen sozialschädlichen Handlungen und Garantie eines wirksamen Rechtsschutzes durch eine personelle und materiell für diese Aufgabe ausreichend ausgestattete Rechtspflege. (...)

-Neuorientierung der Kriminalpolitik

Ziel der Kriminalpolitik muß es sein, Straftaten zu verhindern. Dazu müssen kriminalitätsfördernde gesellschaftliche Strukturen (z.B. Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot) und Regelungen (z.B. zu Straftaten verleitende Subventions- und Steuergesetze) abgebaut werden. Vorbeugende Kontrollen durch Verwaltungsbehörden sind zu verbessern. (...)

Schwerpunkt muß die Bekämpfung der organisierten sowie der Wirtschafts-, Korruptions- und Umweltkriminalität sein, um auch so die Schwachen vor Ausbeutung und vor einer Gefährdung ihrer Lebensbedingungen durch gemeingefährliche, sozialschädliche und auf großen illegalen Profit ausgerichtete Straftäter zu schützen. Hierfür und nicht in erster Linie für Bagatellstrafsachen müssen die vorhandenen personellen und sachlichen Mittel eingesetzt werden.

-Wiederaufnahme der Justizvollzugsreform

Die letzten 10 Jahre der Gegenreform im Strafvollzug haben schädliche Wirkungen des Freiheitsentzuges erheblich verstärkt. Eine zukünftige Vollzugspolitik muß diese Entwicklung beenden. Ein Ausbau der ambulanten Hilfen, vom Gesetz geforderte Öffnung des Vollzuges und die Verbesserung der Lebensbedingungen werden Eckpfeiler dieser Politik sein. Durch diese Maßnahmen und neuen Wege der Konfliktbewältigung kann die Bevölkerung besser vor Straftaten geschützt werden als durch allein auf Sicherheit ausgerichtetes Verwahren und durch Entmündigung der Gefangenen.

Datenschutz

Der Schutz der Bürger und die Rechtssicherheit gebieten, daß die datenschutzrechtlichen Regelungen schnellstens an die Vorgaben des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts angepaßt werden. Der Senat soll deshalb unverzüglich einen Gesetzentwurf auf der Grundlage des Fraktionsantrages vom 13.09. 1988 (Drs. 10/2440) einbringen. Auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung (z.B. Justiz, Ausländerwesen, Polizei, Verfassungsschutz, Schulwesen, Gesundheitswesen) sind gesetzliche Regelungen geboten.

In allen Bereichen sollen folgende Zielsetzungen verwirklicht werden:

-Beschneidung des Umfangs der Datenerhebung; hier gelten die Grundsätze der informationellen Sparsamkeit und der Zweckbindung, und zwar auch für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden;

-grundsätzliches Auskunftsrecht der Betroffenen über ihre Daten, auch im Sicherheitsbereich; Ablehnungsgründe müssen individuell und nachvollziehbar sein;

-Veröffentlichung von Datenverarbeitungskonzepten einschließlich der technischen Realisierung;

-Gewährleistung der Angemessenheit besonders bei Vernetzung und on-line-Anschlüssen.

Innere Sicherheit

(...) Beide Fraktionen halten in bezug auf die Polizei insbesondere folgendes für notwendig:

-Überprüfung der Führungsstrukturen und der Strukturen der Einsatzabteilungen; keine Sondereinheiten; Abschaffung der EbLT; Heranziehung der Einsatzabteilungen auch für andere wichtige Aufgaben wie Streifendienst, Verkehrsüberwachung, Kriminalitätsbekämpfung u.a. in dem Maße, wie sie geringer beansprucht werden;

-Vorrang politischer gegenüber polizeilichen Problemlösungen; Abbau von Feindbildern auf allen Seiten;

-konfliktmindernde und gewaltdämpfende Aufgabenbewältigung; neue, flexible Einsatzstrategien bei Demonstrationen mit größtmöglicher Offenheit gegenüber den Veranstaltern; so wenig sichtbare Polizeipräsenz wie möglich; Beruhigung und Überzeugung statt Zwang, wo immer es geht;

-gezielte Aus- und Fortbildung; keine Kasernierung bei den Ausbildungseinheiten; bewußte Öffnung zur übrigen Arbeitswelt und zu anderen Ausbildungsinstitutionen;

-Verpflichtung zur Aushändigung der Dienstkarte ohne Ausnahme; (...)

-Senatsbericht innerhalb von sechs Monaten zum Problem der durch das Polizeigesetz nicht gedeckten Formen „vorbeugender Verbrechensbekämpfung“ und der damit verbundenen Datenverarbeitung; Abstellung rechtswidriger Praktiken; neues Polizeigesetz, das den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten rechtsstaatlichen Anforderungen formal und inhaltlich genügt.

Verfassungsschutz

Freiheit und Demokratie hängen davon ab, daß die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, für sie einzutreten. Wird Demokratie lediglich auf Behörden gestützt, steht sie auf schwachen Füßen. Der wirksamste Verfassungsschutz ist die informierte, kritische Öffentlichkeit. (...)

-Bei der Spionageabwehr sind nachrichtendienstliche Mittel zulässig, soweit es im Einzelfall zwingend geboten ist.

-Bei der Beobachtung gewalttätiger Bestrebungen (insbesondere Terrorismus) sind nachrichtendienstlich Mittel zulässig, soweit es im Einzelfall zwingend geboten ist.

-Die Beobachtung extremistischer Bestrebungen ist auf das enge Maß zu beschränken, das sachlich und rechtsstaatlich unabweisbar ist. Hier kommen als nachrichtendienstliche Mittel ausnahmsweise V-Leute und Post-, Telefon- und Telegrafenüberwachung in Betracht, soweit es im Einzelfall zwingend geboten ist. An nichtöffentliche Stellen dürfen keine Erkenntnisse vermittelt werden. (...)

-Die zu Unrecht und ohne jeden Wert gesammelten Unterlagen und Daten über zahllose Bürger müssen in Übereinstimmung mit den vorstehenden Grundsätzen offengelegt und gelöscht werden. (...)

-Die Parlamentarische Kontrollkommission wird durch einen Ausschuß des Abgeordnetenhauses ersetzt, in dem alle Fraktionen vertreten sind und der grundsätzlich öffentlich tagt. Nur operativ oder persönlich Geheimhaltungsbedürftiges ist in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Der Ausschuß soll auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses haben. (...)

Frauenpolitik

Eine von der SPD und AL zu verantwortende Frauenpolitik greift über die bloße Überwachung von Diskriminierungsverboten hinaus. Sie umfaßt alle gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und ökonomischen Bereiche. Sie muß Eingang finden in alle Politikfelder. Sie steht in der Verpflichtung, gezielte und positive Maßnahmen zu Gunsten von Frauen durchzusetzen.

Eine Gesellschaft, die Frauen immer noch in allen Lebensbereichen benachteiligt, wird ihren demokratischen Ansprüchen nicht gerecht (...)

-Frauen und Erwerbsarbeit: Als Sofortmaßnahme müssen Förderrichtlinien für den öffentlichen Dienst und die Eigenbetriebe erlassen und konsequent umgesetzt werden. Sie sichern die bevorzugte Ausbildung, Einstellung, Beförderung und Teilnahme an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Frauen bei Vorliegen der erforderlichen Qualifikation. (...)

-Frauenförderung in der Privatwirtschaft: Öffentliche Aufträge werden bevorzugt an solche Firmen vergeben, die mit verbindlichen Frauenförderplänen bei Vorliegen der erforderlichen Qualifikation Frauen bevorzugt ausbilden, beschäftigen und fördern, sowie Mädchen in zukunftsicheren Berufen qualifizieren. Es ist zu prüfen, ob die Vorgaben aus dem Quotierungsgesetz in ähnlicher Weise auf die Privatwirtschaft übertragen werden können.

Die SPD und AL stimmen überein, daß mit der Erarbeitung eines Gesetzes zur Aufhebung von Diskriminierungen und Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen sofort begonnen und eine Verabschiedung des Gesetzes möglichst binnen eines Jahres erfolgen soll. (...)

Gewalt gegen Frauen

Sicherheit von Frauen: Gemeinsames Ziel von SPD und AL ist die Verbesserung der Sicherheit von Frauen nachts in Berlin.

Hierzu werden unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus Modellprojekten in anderen Städten und der Besonderheiten der Berliner Verhältnisse verschiedene Modell- und Finanzierungskonzepte erstellt, die eine sichere Beförderung von Frauen nachts ermöglichen. Für einen entsprechenden Modellversuch werden sieben Millionen Mark bereitgestellt. (...)

Frauenhäuser: Die Frauenhäuser sind durch Einrichtung von ausreichenden, betreuten Zufluchtswohnungen in allen Berliner Bezirken zu entlasten. Mit den Wohnungsbaugesellschaften sind Vereinbarungen über Wohnkontingente für alleinerziehende Frauen aus den Frauenhäusern zu treffen. Auf die finanzielle Eigenbeteiligung der Bewohnerinnen der Frauenhäusern wird verzichtet. (...)

Mädchenhaus: Der Antrag auf Einrichtung eines Mädchenhauses ist zu bewilligen, die personelle und sachliche Ausstattung soll sich an der verbesserten Ausstattung der Frauenhäuser orientieren. (...)

§218 - Beratungsgesetz

Der Berliner Senat wird im Bundesrat gegen das geplante Beratungsgesetz zum § 218 eintreten. Das bisherige Berliner Verfahren soll uneingeschränkt fortgeführt werden.

Ausländer- und Flüchtlingspolitik

Grundlage der Ausländerpolitik ist das Bekenntnis zu den hier lebenden AusländerInnen und zum Zusammenleben in einer multikulturellen Gesellschaft ohne Zwang zur Assimilation. Wir widersetzen uns jeder Form von Ausländerfeindlichkeit. Ziel ist eine humane Flüchtlingspolitik und die Integration der bei uns lebenden AusländerInnen.

Ausländerpolitik

-Rückkehroption: Ausländische Jugendliche, die ihren Schulbesuch zu mehr als fünfzig Prozent bei uns absolviert haben oder über einen schulischen oder beruflichen Abschluß verfügen, erhalten bei gescheiterter Integration im Herkunftsland eine auf fünf Jahre nach Volljährigkeit begrenzte Rückkehroption; für Erwachsene beträgt diese Zeit maximal fünf Jahre; eine zeitlich begrenzte Rückkehroption besteht auch bei gescheiterten Ehen im Herkunftsland; ausgezahlte Rückkehrhilfen stehen dem nicht entgegen, müssen aber zurückgezahlt werden.

-Familiennachzug: Für Kinder bis 18 Jahre; grundsätzlich auch, wenn nur ein Elternteil hier lebt; Zuzugsmöglichkeiten zu einem mit gesichertem Aufenthalt hier lebenden Ehegatten ohne „Ehebestandsdauer“ mit grundsätzlich eigenständigem Aufenthaltsrecht, wenn Beteiligung an anzubietenden integrativen Maßnahmen belegt wird; im Härtefall Nachzug eines alleinstehenden Elternteils der ersten Generation; erwerbstätigkeitsbeschränkende Auflagen der Ausländerbehörde sind zu streichen. (...)

-Kommunales Wahlrecht: Das kommunale Wahlrecht für mindestens fünf Jahre rechtmäßig (zum Zeitpunkt der Wahl mindestens mit Aufenthaltserlaubnis) hier lebende AusländerInnen wird unverzüglich eingeführt. (...)

-Ausweisungen: Ausweisungsmöglichkeiten von ausländischen Straftätern sind nach Aufenthaltsdauer und -zweck zu differenzieren. Die Möglichkeit des Bewährungsaufenthalts wird geschaffen. In Zweifelsfällen wird eine Härtefallkommission herangezogen; hier aufgewachsene Jugendliche werden nicht in ein ihnen fremdes „Herkunftsland“ abgeschoben; materielle Not ist kein Ausweisungsgrund. (...) Einbürgerungen sind nach fünfjährigem rechtmäßigen Aufenthalt möglich. Es wird eine Stelle eingerichtet, die neben den bisherigen Aufgaben der Ausländerbeauftragten Leitlinien einer neuen antirassistischen Politik entwickeln soll (z.B. Antidiskriminierungsgesetz). Sie ist so anzusiedeln, daß die neue Stelle über Leitlinienkompetenz und Kontrollrechte verfügt.

-Flüchtlingspolitik: Die Lebensbedingungen der Asylsuchenden sind zu verbessern. Dazu gehört unter anderem: Abschaffung der Verpflichtung, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen; keine Kürzung der Sozialhilfe; Auszahlung der Sozialhilfe als Barleistung; Lockerung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung; weitgehende Ermöglichung der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit oder ein Ausbildung; Schulpflicht.

Bei negativem Abschluß des Asylverfahrens sind die Betroffenen zur Ausreise verpflichtet. Das gilt nicht, wenn Leben oder Freiheit bei Abschiebung in das Herkunftsland bedroht sind oder sonst ein Fall unzumutbarer Härte vorliegt. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. (...)

Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

(...) Demokratisierung der Hochschulen: Demokratie und Leistung bedingen einander. Deshalb müssen die inneren Strukturen der Hochschulen demokratisiert werden. Das Berliner Hochschulgesetz von 1986 wird novelliert. In den Direktorien der Wissenschaftlichen Einrichtungen wird es, soweit das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973 es zuläßt, eine gleichberechtigte Mitbestimmung aller Gruppen geben. Das Wahlverfahren für die Hochschulleitungen wird wieder demokratischen Grundsätzen entsprechen. Zur Stärkung der unteren Ebene (Wissenschaftliche Einrichtungen, Fachbereiche) sollen Entscheidungskompetenzen dezentralisiert werden.

Durch eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes soll die Entscheidungskompetenz der Länder in der Hochschulgesetzgebung gestärkt werden. Nach einer solchen Novellierung soll sich die Zusammensetzung der Gremien soweit möglich am Grundsatz der Viertelparität orientieren.

-Förderung der Frauenforschung: Frauen sind im Bereich des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen stark unterrepräsentiert, insbesondere bei Professuren. Die neue Wissenschaftspolitik sieht einen ihrer Schwerpunkte darin, die hier zum Ausdruck kommende Benachteiligung von Frauen im Wissenschaftsbereich abzubauen und Frauen und Frauenforschung gezielt zu fördern. Dies soll auf drei Wegen geschehen:

-Verpflichtung der Hochschulen und einzelner Hochschulbereiche zur Aufstellung von Frauenförderplänen mit gestaffelten Quotierungsmodellen und Einführung von Frauenbeauftragten mit Informations-, Antrags-, Rede- und Öffentlichkeitsrecht;

-Einführung eines Frauenförderprogramms, mit dem zusätzliche Stellen (Mittelbaustellen, Professuren) ausschließlich für Frauen in einzelnen Hochschulbereichen zur Verfügung gestellt werden;

-Weiterführung und deutlicher Ausbau des Förderprogramms „Frauenforschung“.

Deutschlandpolitik, Berlin, Frieden

Berlin (West) wird seine Zukunft im Rahmen einer Europäischen Friedensordnung finden, die die Teilung Europas in zwei sich gegenüberstehende militärische Blöcke überwindet. Der Weg zu einer Europäischen Friedensordnung ist durch die Schlußakte von Helsinki 1975 gewiesen. Die in dieser Schlußakte enthaltenen Ziele müssen voll verwirklicht werden. Darunter auch die Verpflichtung der Teilnehmerstaaten, auf dem Gebiet der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu handeln.

Ein gesamteuropäischer Friedensprozeß ist nur von Dauer, wenn er sich auch auf den direkten Kontakt zwischen den Menschen, gesellschaftlichen Gruppen und nichtstaatlichen Organisationen gründet. Unterhalb der staatlichen Ebene sind vielfältige Kontakte möglich, ohne daß dabei Statusprobleme zum Hindernis würden. Daher wird sich der Senat im Rahmen seiner Bemühungen für weitere Reise- und Besuchserleichterungen dafür einsetzen, die Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten von gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen zu unterstützen und zu fördern.

Berlin (West) gehört zur Europäischen Gemeinschaft. Der europäische Binnenmarkt 1993 und die erweiterten Zuständigkeiten der EG aus der einheitlichen europäischen Akte führen zu einer verstärkten Integration der Staaten West-Europas. Diese Entwicklung birgt für Berlin (West) das Risiko einer Randlage im westeuropäischen Wirtschaftsraum; sie birgt aber auch die Chance für die Stadt, Scharnier eines größeren Europas zu sein. Denn der Kontinent endet nicht an der Elbe. In der Schlußakte von Helsinki von 1975 hat zum ersten Mal ein Europa Gestalt angenommen, zu dem der Osten ebenso gehört wie die neutralen und blockfreien Länder Europas. Keine Stadt Europas eignet sich so wie Berlin, Ort der Begegnung zwischen den einzelnen Teilen des Kontinents zu sein. (...)

-Eine europäische Friedensordnung wird es in überschaubarer Zeit nur mit zwei gleichberechtigten und miteinander kooperierenden deutschen Staaten geben können, die ihre Existenz nicht gegenseitig in Frage stellen. Es gilt, bei fortdauernder Zweistaatlichkeit so viel an Zusammenarbeit wie möglich zu schaffen. In diesem Sinne kommt es nicht darauf an, Grenzen in Europa zu verändern, sondern den bestehenden Grenzen ihren trennenden Charakter zu nehmen. Dies gilt auch für die deutsch-deutsche Grenze und die Mauer in Berlin.

Gute Nachbarschaft heißt eine weitgehende wirtschaftliche Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen. Die DDR ist ein wichtiger Industriestaat, Berlin (West) verfügt über eine große Zahl leistungsfähiger Klein-, Mittel- und Großbetriebe, deren Möglichkeiten für eine Kooperation mit der Wirtschaft der DDR nicht ausgeschöpft sind. Der Senat wird alles tun, um eine Erhöhung des Güteraustauschs zwischen Berlin (West) und der DDR zu erreichen. Hierzu können auch vermehrte Kontakte zwischen Betrieben beziehungsweise handelsfördernden Organisationen in Berlin (West) und Betrieben beziehungsweise der Kammer für Außenhandel der DDR beitragen. (...)

-Die Handhabung der alliierten Rechte bedarf einer Selbstbindung durch die drei Mächte, die die demokratische und rechtsstaatliche Entwicklung im Vergleich zu den Ländern der Bundesrepublik nicht mehr einschränkt, als für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit zwingend geboten ist. Die Kompetenzen der Alliierten für die innere Sicherheit sollten deshalb möglichst vollständig und generell, wenn auch rückholbar, auf die deutschen Behörden übertragen werden. Der Senat von Berlin wird Gespräche mit den drei Mächten aufnehmen, um einen Abbau des Besatzungsrechts und eine weitestgehende Übertragung von Kompetenzen an deutsche Organe zu erreichen. (...)

-Der Senat setzt sich für folgende Ziele ein: Strikte Einhaltung des Verbots von Rüstungsforschung und -produktion; Stopp aller laufenden Zivilschutzmaßnahmen und

-planungen und Überprüfung der Senatsbevorratung; Aufnahme von Ost-West-Städtepartnerschaften; Beitritt zum Städtebündnis Hiroshima/Nagasaki; Förderung und Ausbau der Friedens- und Konfliktforschung und der Friedenserziehung; Ausbau Berlins zum Zentrum des Nord-Süd-Dialogs.