Uni-Streik erledigt

■ Akademischer Senat beschloß Nichtbefassung / Senat antwortete auf kleine Anfrage der CDU

Mit großer Zustimmung zu einem Antrag auf Nichtbefassung erledigte der Akademische Senat (AS) der Universität auf seiner konstituierenden Sitzung am Mittwoch den Tagesordungspunkt „Folgen des Streiks“. Damit brachte das höchste Uni-Gremium einen Antrag gar nicht erst zur Abstimmung. Professor Dreybrodt, der während des Streiks dadurch aufgefallen war, daß er an den studentischen Wachen vorbei ins GW-II-Gebäude gestürmt und dann mit einem Hausverbot des Rektors wieder herausgeholt worden war, wollte den AS beschließen lassen: „Alle unter Druck von Hausbesetzungen und Sachbeschädigungen zwischen Rektor (...) und studentischen Versammlungen erzielten Übereinkünfte sind nichtig.“

Nach Abschluß der Inneruniversitären Gremien-Wahlen haben die „Republikanischen Hochschullehrer“, eine breite linke Bündnisliste vom Aktivisten der Anti-AKW-Bewegung, Jens Scheer, bis hin zum Konrektor Christian Marzahn, zum ersten Mal in der Geschichte der Bremer Universität ihre Mehrheit verloren. Sie erreichten im Konvent nur noch 14 der 31 Professoren-Mandate. Und im Akademischen Senat stellen die linken HochschullehrerInnen nur noch fünf der elf Professoren-Plätze.

Die Gremien wurden zum ersten Mal nach dem neuen Bremer

Hochschulgesetz gewählt, das den ProfessorInnen gegenüber StudentInnen, wissenschaftlichen und sonstigen MitarbeiterInnen überall eine Mehrheit sichert.

Im Akademischen Senat bleiben die „Linken“ insgesamt jedoch noch in der Mehrheit, da alle vier studentischen und auch die beiden sonstigen VertreterInnen gewerkschaftlich oder links-alternativ orientiert sind. Trotz Streik war das studentische Interesse an den Gremienwahlen so gering wie noch nie. Ganze 7,5 Prozent der rund 10.000 Studierenden gaben ihre Stimme ab.

Inzwischen hat der Senat eine kleine Anfrage der CDU zu den Streikaktionen des vergangenen Semesters beantwortet. Auf 10.000 Mark wird darin die Summe veranschlagt, die zur Behebung „materieller Schäden“ durch die Besetzung erforderlich sei. „Daneben sind Aufräum-und Säuberungsarbeiten erforderlich, die in einer solidarischen Aktion der Studierenden (...) vorgenommen werden sollen.“

Staatsanwaltliche Ermittlungen wegen der Uni-Besetzung seien nicht erforderlich gewesen, da keine Strafanzeige des Rektors vorlag. Durch dessen „angemessene Reaktion konnte eine Entwicklung verhindert werden, wie sie an anderen Universitäten zu beklagen ist“, heißt es abschließend.

Ase