Ist Gesundheitsreform verfassungsgemäß?

Der Ärzteverband „Marburger Bund“ will eine Reihe von Einzelregelungen des neuen Gesundheitsreformgesetztes daraufhin überprüfen lassen, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Bonner Rechtsanwalt Prof. Konrad Redekter sei mit der Erarbeitung eines entsprechenden Rechtsgutachtens betraut, teilte die Organisation gestern mit.