Wasser soll weniger dreckig werden

■ Umweltsenatorin präsentiert Vorschläge zur Novellierung des Wassergesetzes / „Mäßige Belastung“ des Wassers angestrebt / Verbot für Pflanzenschutzmittel im Uferbereich

Mit einem gläsernen Abflußrohr unter dem Arm stellte Umweltsenatorin Eva-Maria Lemke-Schulte gestern ihren Entwurf für ein neues Bremer Wassergesetz vor. Zwar will sie nun nicht alle Wasserrohre der Hansestadt ausbauen und durch Glasrohre ersetzen, aber „durchsichtig“ sollen sie schon werden - und zwar vollständig.

Bisher hatten alle BremerInnen lediglich die Möglichkeit, durch einen Blick in das behördliche Wasserbuch zu erfahren, welcher gewerbliche Einleiter über welche Genehmigungen verfügt. Nun soll auch mitgeteilt werden, welche Stoffe in welchem Umfang tatsächlich eingeleitet werden. „Damit wird Bremen das erste Bundesland, in dem das gläserne Abwasserrohr tatsächlich praktiziert wird“, übernahm die Senatorin den Sprachgebrauch

der Umweltinitiativen.

Mit dem neuen Gesetz will die Senatorin ökologischen Erfordernissen entsprechen. So sollen zukünftig die Vorschriften des Bremischen Wassergesetzes auch auf Gräben angewendet werden, die Grundstücke einzelner Eigentümer be oder entwässern. In Überschwemmungsgebieten sollen Maßnahmen untersagt werden können, die sich auf die Wassergüte auswirken. So kann jetzt die Umweltbehörde anordnen, daß Ackerland in Grünland umgewandelt werden muß oder eine Umwandlung von Grünland in Ackerland untersagen. Im Uferbereich von natürlichen Gewässern dürfen in einem zehn Meter breiten Streifen keine Pflanzenschutzmittel und keine Düngemittel mehr angewendet werden.

Als grundlegende Änderung bezeichnete die Senatorin die

Vorgabe, daß Gewässer zukünftig als „Bestandteil des Naturhaushaltes“ bewirtschaftet werden sollen. Dies bedeutet in erster Linie, daß bei zukünftigen wasserrechtlichen Genehmigungen die Behörde nicht nur die eingeleiteten Abwässer, sondern auch den Zustand des Wassers, also die Belastungsvorgabe, berücksichtigen muß. „Dabei darf die sogenannte mäßige Belastung nicht überschritten werden“, so Lemke-Schulte. Notwendig sei es aber auch, daß die Überwachung ausgedehnt werde. Hierfür brauche die Umweltbehörde mehr Mittel und mehr Personal.

Der gestern vorgelegte Entwurf wird im kommenden Monat in der Deputation für Umweltschutz diskutiert und muß dann die politischen Hürden in der Bürgerschaft und im Senat nehmen. om