Verteidiger-Plädoyers im Frankfurter 129a-Prozeß

Frankfurt (taz) - Im Frankfurter 129a-Prozeß haben die VerteidigerInnen in ihren Plädoyers gestern die Vorwürfe der „Mitgliedschaft“ und „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ zurückgewiesen.

In dem Prozeß vor dem 5.Strafsenat am Oberlandesgericht Frankfurt sind AliJ., MichaelD. und BernhardR. angeklagt, am 1.März 1988 einen Brandanschlag auf die Renault -Niederlassung im hessischen Rosbach verübt zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte am vergangenen Montag in ihrem Plädoyer je sieben Jahre Haft für BernhardR. und MichaelD. und neun Jahre für den ehemaligen Gefangenen aus der Rote Armee Fraktion (RAF), AliJ. gefordert.

Keines der „Kriterien für eine eigenständige terroristische Vereinigung ist erfüllt“, erklärte die Verteidigerin von MichaelD., Waltraut Verleih.

Ernst Ronte, Rechtsanwalt von BernhardR., verwarf den Vorwurf der Unterstützung der RAF. Das Bekennerschreiben sei eine ausdrückliche Unterstützung der hungerstreikenden Gefangenen aus der französischen „Action Directe“. Die RAF würde nur an einer Stelle erwähnt. Die Aktion sei der Versuch gewesen, auf die „unmenschlichen Haftbedingungen der politischen Gefangenen“ aufmerksam zu machen.

Anträge zum Strafmaß stellten die AnwältInnen nicht. Auch zur Täterschaft äußerten sie sich nicht. Der Prozeß wird am 20.März fortgesetzt. Michael Blu