Asylsuchender muß in den Knast

■ Weil er die Landkreisgrenze im niedersächsischen Bückeburg überschritt, soll ein Pakistani ins Gefängnis / Demonstration und solidarischer Grenzübertritt am kommenden Donnerstag

Bückeburg (taz) - Shazad Khan, Asylsuchender im niedersächsischen Bückeburg, muß für fünf Tage ins Gefängnis, weil er zum zweiten Mal ohne Erlaubnis den Landkreis verlassen hat. Als Khan im Oktober 1986 zum ersten Mal jenseits der Landkreisgrenze aufgegriffen wurde, zahlte er noch zähneknirschend die verhängte Buße von 75 Mark. Bereits einen Monat später, im November 1986, wurde der Pakistani wieder kontrolliert, als er mit seinem Mofa aus dem zehn Kilometer entfernten Minden nach Hause fuhr. Am Mofa war alles in Ordnung, doch fehlte wiederum die Reisegenehmigung. Er hatte für ein paar Stunden einen Landsmann besucht.

Da er bereits das zweite Mal ohne Passierschein kontrolliert wurde, wurde gegen ihn gleich ein Bußgeld von 400 Mark verhängt. Khan zog vor Gericht und die Buße wurde auf 65 Mark gemildert. In seiner Argumentation verwies er darauf, daß er niemandem geschadet habe, außerdem sehe er nicht ein, überhaupt etwas zu bezahlen. Jetzt kam von der Bückeburger Staatsanwaltschaft die Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe (fünf Tagessätze a 13 Mark). Dazu soll Khan 179,20 Mark an Gerichtskosten zahlen.

Asylbewerber in Bückeburg sammelten Unterschriften gegen Paragraph 20 des Asylverfahrensgesetzes und wollen jetzt Druck auf die zwei heimischen SPD-Landtagsabgeordneten ausüben. Sie meinen, der Landtag in Hannover könne wenigstens über humane Durchführungsbedingungen des Bundesgesetzes beraten.

Am Donnerstag, den 16.März, treffen sie sich vormittags um zehn Uhr am Bückeburger Schloßpark, um in der Innenstadt zu demonstrieren. Anschließend wollen alle die Kreisgrenze übertreten, um Shazad Khan zu seinem Strafantritt in die Justizvollzugsanstalt Nienburg zu bringen.

Rainer Everding