Neue Ermittlungen in der U-Boot-Affäre

Kiel/Schleswig (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Kiel wird in der U-Boot-Affäre mit Südafrika Ermittlungen wegen des Verdachts der „Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ nach Paragraph 353 des Strafgesetzbuches (StGB) einleiten. Die Ermittlungen richten sich gegen die Firmen Howaldtswerke-Deutsche-Werft AG (HDW) und das Ingenieur-Kontor Lübeck (IKL). Dies hat die Behörde des schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwalts „aufgrund von erst kürzlich offenbar gewordenen neuen Erkenntnissen anläßlich einer Beschwerde der Anti-Apartheid-Bewegung“ entschieden. In der U-Boot-Affäre hatte die Staatsanwaltschaft Kiel es bisher zurückgewiesen, daß sich Verantwortliche der Firmen HDW und IKL durch die Lieferung von Konstruktionsunterlagen an südafrikanische Unternehmen in den Jahren 1984 und 1985 strafbar gemacht haben. Nun muß Bundesjustizminister Hans Engelhard (FDP) entscheiden, ob eine Strafverfolgung eingeleitet wird. Der Obmann der SPD -Fraktion im U-Boot-Untersuchungsausschuß des Bundestages, Norbert Gansel, verwies auf einen Bericht der englischen Zeitung 'Daily Telegraph‘ über einen zweiwöchigen Besuch des südafrikanischen Verteidigungsministers in Chile. Die Zeitung vermute, daß Südafrika Chile für den Bau von U -Booten interessieren wolle.