Ehemaliger VS-Mann verurteilt

■ Arbeitsloser hörte Polizeifunk ab und rief Dealer an

Wegen Verstoßes gegen das Fernmelde-Anlagen-Gesetz und „versuchter Strafvereitelung“ verurteilte das Bremer Amtsgericht gestern einen 32jährigen arbeitslosen Maschinenbauer zu einer Haftstrafe von sieben Monaten. Er hatte bei der Kripo gestanden, drei Jahre lang den Funkverkehr von Polizeidienststellen, Zoll und Landesamt für Verfassungsschutz abgehört und dabei gewonnene Informationen weitergegeben hatte. (vgl. taz 3.3.)

Strafmildernd wertete das Gericht, daß der Angeklagte „früher in observierender Tätigkeit legal tätig gewesen ist“. Allerdings habe er zweimal versucht, observierte Rauschgift-Händler zu warnen. In einem anderen Falle hatte er einen Mann im Ostertor gewarnt und für einen übergebenen Mitschnitt des Polizeifunks 200 Mark angenommen. Die polizeiliche Überwachung erbrachte nichts außer der Unschuld des Betroffenen, deshalb wertete das Gericht diesen Fall als „untauglichen Versuch“ der Strafvereitelung.

Die Strafe wurde vom Gericht nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil der frühere V-Mann des Verfassungsschutzes mehrfach vorbestraft ist und die Bewährungszeiten aus Verfahren wg. Sachbeschädigungen und Führerschein-Delikten noch nicht abgelaufen waren.

K.W.