K O M M E N T A R Saubere Bremer Justiz

■ Gericht: Vergiftung Lübecks „allenfalls möglich“

Im Zweifel für den Angeklagten - so heißt es im Strafrecht. Bremer Verwaltungsrecht scheint nach einem etwas abgewandelten Motto zu funktionieren: Im Zweifel für uns. Wenn schon unberechenbarer Giftmüll deponiert werden muß, dann doch bitteschön lieber im fernen Schönberg vor Lübecks Toren als in Bremen vor der eigenen Haustür. Schließlich ist ja eine Vergiftung des Lübecker Trinkwassers durch den Bremer Giftmüll-Export „weder erwiesen noch überwiegend wahrscheinlich, sondern allenfalls möglich, eher aber unwahrscheinlich“, so die Entscheidung der Bremer RichterInnen im zynischen Originalton.

Dummerweise liegt „Lübecks“ Giftkippe hinter Stacheldraht und Minenfeld geschützt im souveränen Ausland. Sonst könnte die Lübecker Justiz einfach den ganzen Müll zurückschicken. Schließlich ist es aus Lübecker Perspektive besser, wenn das Bremer Trinkwasser vergiftet wird und nicht das eigene. Die richterliche Begründung für ein solches Urteil hat Bremen schon geliefert, sie müßte in Lübeck nur recycelt werden. Die Klugheit der Bremer Verwaltungsjustiz ist mit dem Giftmüll-Urteil „weder erwiesen noch überwiegend wahrscheinlich, sondern allenfalls möglich, eher aber unwahrscheinlich.“

Dirk Asendorpf