EG-Minister nähern sich Kompromiß zu „Fernsehen ohne Grenzen“

■ „Wenn möglich“ Extra-Sendeblöcke für europäische Produktionen / 15Prozent Werbung täglich erlaubt

Brüssel (afp) - Die für den Binnenmarkt zuständigen Minister der Europäischen Gemeinschaft sind einem Kompromiß über die umstrittene EG-Richtlinie zum „Fernsehen ohne Grenzen“ nähergekommen. Wie ein Sprecher mitteilte, hat Frankreich seinen Widerstand gegen eine unverbindliche Regelung von Sendezeiten, die europäischen Produktionen vorbehalten werden sollen, aufgegeben. Demnach zeichnet sich ein Kompromiß ab, wonach nach dem Muster der Konvention des Europarates von Straßburg „wenn möglich eine Mehrheit von Sendeblöcken europäischen Filmproduktionen vorbehalten“ werden soll. Weitgehendes Einvernehmen herrscht Diplomaten zufolge auch über die Aufnahme einer Klausel, wonach die einmal reservierte Sendezeit nicht mehr unterschritten werden darf. Die EG-Richtlinie soll im Rahmen des Binnenmarktes und der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs den freien Austausch von Programmen sicherstellen.

Probleme bestehen jedoch nach wie vor bei einer von der EG -Kommission vorgeschlagenen Überwachung, die nationale Sendeanstalten verpflichten würde, alle zwei Jahre einen Bericht über die proportionale Zusammensetzung ihrer Sendezeit abzuliefern. Besonders die Bundesregierung sieht laut Staatssekretär Otto Schlecht darin einen juristischen Eingriff in die Kulturhoheit der Länder. Auch ein Vorschlag, im Rahmen der europäischen Filmförderung zehn Prozent der Sendezeit selbständigen Filmproduzenten einzuräumen, stößt bei der Bundesrepublik und Dänemark sowie in minderem Maße bei Großbritannien auf Widerstand.

Die EG-Minister einigten sich unter anderem darauf, daß die Werbung nicht mehr als 15 Prozent der täglichen Sendezeit ausmachen darf. Pro Stunde darf zwölf Minuten geworben werden. Spielfilme können alle 45 und Nachrichten- sowie Dokumentarsendungen und Magazine alle 30 Minuten durch Werbeblöcke unterbrochen werden. Sehr unklar blieb der Text in der Frage des Anteils von europäischen Produktionen an der Gesamtausstrahlung. Diese Produktion solle „mehrheitlich seien, wenn immer dies realisierbar sei“, hieß es dazu nun.

Was den Schutz des Urheberrechts für international ausgestrahlte Programme oder Filme betrifft, soll dem Vernehmen nach eine Arbeitsgruppe bis zur nächsten Ministersitzung Lösungsvorschläge erarbeiten. Während Europa heute 50 Prozent der audiovisuellen Produktion der USA kauft, gelangen nach Angaben der EG-Kommission 80 Prozent europäischer Filmproduktionen nie über die Grenzen ihres Ursprungslandes hinaus.