Literatur zum Thema

Wer sich für Gefangenenzeitungen, auch ihre geschichtliche Entwicklung, interessiert, sei verwiesen auf das Buch Gefangenenliteratur - Sprechen-Schreiben-Lesen in deutschen Gefängnissen. Darin auch ein Beitrag über Zensur von Gefangenenzeitungen von J.Feest und W.Lesting, über Schreibgruppen, über Gefangenenliteratur, über Frauentexte, über die Buchfernleihe der GI Dortmund, über Knast im Kinder - und Jugendbuch usw.

Hrsg. von U.Klein/H.H.Koch im Reiner Padligur Verlag 1988, Moltkestraße 10, 5800 Hagen

'Bruchstücke - Für eine Gesellschaft ohne Knäste‘ wird vom Autonomen Knastbüro Bochum herausgegeben.

Schwerpunktthema in der Nr.1 aus 1987: „Zwangsarbeit im Knast“. Immer noch aktuell sind die Beiträge zur Geschichte, zu Frauenknastarbeit, zu Betrieben und Firmen im Knast, zu linken Positionen.

Nr.2 aus Juli 1988 hatte als Schwerpunktthema den Paragraphen 129a mit Artikeln zur Geschichte und Funktion des Paragraphen, über Verhalten bei Beschuldigung, über Verfahren im Zusammenhang mit den Schüssen an der Startbahn West und über die Verhaftungen von Ulla Penselin und Ingrid Strobl.

Hrsg. vom Autonomen Knastbüro c/o BiBaBuZe, Aachener Straße 1, 4000 Düsseldorf 1

Zum Ratgeber für Gefangene gibt es ein neues Urteil. Im Februar 1988 berichtete Imma Harms in der taz über den Ratgeber vom Berliner Verlag Schwarze Seele - ein dringend benötigtes, 750 Seiten starkes Universalnachschlagewerk für Inhaftierte.

Allein, es ist nicht erlaubt. In der Regel heißt es, „der Inhalt ist u.a. geeignet, den Gefangenen zu einer feindseligen Einstellung gegenüber der Anstalt zu motivieren“, oder aber der Ratgeber sei dazu bestimmt, „Gefangene zum Schreiben von Anträgen oder Beschwerden unter Zuhilfenahme von Musterbegründungen zu veranlassen“ durchaus wahr.

Seitdem befassen sich zahlreiche Gerichte mit den Verboten. Alle entschieden, daß der Ratgeber für die meisten Haftanstalten verboten sei. So auch ein letzter Beschluß vom Landgericht Hamburg, nachzulesen in 'Klette‘ 4/88. Obwohl dieses sich schon detaillierter mit dem Ratgeber auseinandersetzt, ist die Begründung, daß er einen negativen Gesamteindruck des Vollzugs widergibt, angesichts der angeführten 22 Stellen bei einem Umfang von 750 Seiten fragwürdig.

Bezugsquelle: Verein zur Förderung von Kultur und Information für Gefangene e.V., Gneisenaustraße 2a, 1000 Berlin 61. Für Gefangene fünf, für alle anderen 25 Mark.

Aus dem 'Kuckucksei‘, der Gefangenenzeitung aus der JVA Schwerte, ist vor einigen Jahren als Gefangenenselbsthilfeprojekt der Reiner Padligur Verlag hervorgegangen. Von Felix Kamphausen und anderen gegründet, bietet der Verlag heute das breiteste Spektrum an Gefangenenliteratur an. Zum Beispiel Laßt mich leben Frauen im Knast, hrsg. von Luise Rinser; Grenzwechsel, Erzählungen von Ralf Sonntag; Gott im Gefängnis von Wolfgang Burgstaller und H.Josef Immekus.

Reiner Padligur Verlag, Moltkestraße 10, 5800 Hagen