Bau von Chemie-Waffen wird strafbar

■ Bundeskabinett beschloß Konsequenzen aus der Libyen-Affäre

Bonn (ap) - Die Beteiligung deutscher Staatsbürger am Bau von Atomwaffen, biologischen oder chemischen Kampfstoffen soll mit Haftstrafen zwischen zwei und 15 Jahren geahndet werden, auch wenn die Tat im Ausland begangen wird. Das Bundeskabinett in Bonn beschloß bei seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch als Konsequenz aus den Vorgängen um die bundesdeutschen Exporte für die Giftgasfabrik im libyschen Rabta darüber hinaus die Einführung von Meldepflichten, um die Überwachung zu verbessern. Die Ausfuhrliste wird um neun weitere besonders gefährliche Chemikalien ergänzt.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll auch schon die „leichtfertige Förderung“ der Herstellung von biologischen und chemischen Waffen unter Strafe gestellt werden. Damit werde eine rechtliche Handhabe gegen deutsche Staatsangehörige begründet, die von Ausländern im Ausland verübte Taten unterstützen. Ausnahmen sind bei chemischen Waffen für bundesdeutsche Arbeitskräfte verbündeter Streitkräfte sowie für Bundeswehrsoldaten und deutsche Beamte im Dienste der Nato vorgesehen.

Nicht so weit gehen die Strafvorschriften gegen den Bau von Atomwaffen. Die fahrlässige „Förderung“ von Entwicklung und Herstellung solcher Atomwaffen im Ausland wird nicht bestraft. Auch muß die Handlung erst die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, das friedliche Zusammenleben der Völker oder die auswärtigen Beziehungen stören, um geahndet werden zu können. Damit soll den Bedürfnissen der Nato sowie der ungestörten zivilen Nutzung der Atomenergie Rechnung getragen werden.

Da bis zum Inkrafttreten der Gesetze einige Zeit vergehen kann, beschloß das Kabinett als eine Übergangsregelung ferner auf dem Verordnungswege ein Verbot des Exports jeglicher Waren und Fertigungsunterlagen nach Libyen, die zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von chemischen Waffen verwendet werden könnten.

Die ebenfalls angekündigte Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Wirtschaft und beim Zollkriminalinstitut soll in einem Nachtragshaushalt des Bundeshaushalts geregelt werden. Darüber will das Kohl-Kabinett nach Angaben des Wirtschaftsministeriums spätestens am 11.April entscheiden.