Rolf Hartung der RAF- Mitgliedschaft angeklagt

■ Umstrittenes Schriftgutachten als einziger Beweis

Karlsruhe/Düsseldorf (taz) - Gegen den am 4.10.1988 in der Düsseldorfer Kiefernstraße verhafteten Rolf Hartung hat die Bundesanwaltschaft (BAW) jetzt Anklage wegen Mitgliedschaft in der RAF und Beteiligung an zwei Sprengstoffanschlägen erhoben. Als einziges „Indiz“ führen die Karlsruher Ankläger in ihrer Anklageschrift zwei Schriftgutachten des Hamburger Privatgutachters Hans Ockelmann an, der Hartung bezichtigt, Urheber zweier handschriftlicher Notizen zu Anschlägen auf die Flugzeugfirma Dornier und das Kölner Amt für Verfassungsschutz im Jahre 1986 gewesen zu sein. Wie mehrfach berichtet, hält die Schriftsachverständige des BKA, Barbara Wagner, eine personale Zuordnung der beiden Notizen für „nicht möglich“. Sie ist sich dagegen sicher, daß beide Schriftproben „nicht auf einen einzigen Urheber zurückzuführen sind“. Ockelmann, immer wieder zur Absicherung der Konstruktionen der Bundesanwaltschaft eingesetzt, behauptet das Gegenteil. Die ganze Anklageschrift beruht ausschließlich auf seinen Expertisen.

So skandalös dürftig wie in diesem Fall, ist noch nie eine Anklage wegen RAF-Mitgliedschaft begründet worden. Rolf Hartung, der sich selbst zum „Widerstand“ zählt und sich am Hungerstreik der „politischen Gefangenen“ beteiligt, hat bei seinem Prozeß vor dem Oberlandesgericht Stuttgart dennoch kaum Chancen. Entsprechende Zeichen setzte der 3.Strafsenat des Bundesgerichtshofes, der erst am 3.März die Beschwerde gegen die Haftfortdauer zurückwies. Zwar beruhe der Tatverdacht „in erster Linie“ auf den Ockelmann-Gutachten, befand das Gericht, aber der Kritik an dessen Kompetenz „vermag der Senat nicht folgen“.

Walter Jakobs