1/4-Bürgermeister auf Wohnungssuche

■ Wenn Hucky Heck umzieht, droht ihm sofort eine Räumungsklage / Fete am 1. April

Am 1. April gibt es die große Einweihungsfete, sagt der Verwalter Hubrich. Seitdem er einen Offenbarungseid leisten mußte, verwaltet er den u.a. auf seine Frau übergegangenen Geschäfts-Hof für die „Auf den Höfen G.B.R“. Am 1. April, das weiß Hubrich, zieht der Viertel-Bürgermeister „Hucky“ Dieter Heck in seine neue Bleibe ein: Das Dachgeschoß über dem „Hofrestaurant“ mit Ausblick über sein Revier, sprich: die Höfen, bis hin zum Fahrradladen „Radschlag“ sollte es sein und nicht weniger. Eigentlich war das Domizil zu groß, schlicht 2 Meter sechzig größer als das frühere Dachgeschoß und dies hätte beantragt werden müssen. Aber das Bauordnungsamt hat und dabei den „Bestandsschutz“ (d.h. das Recht auf Erneuerung des umbauten Raumes, der abgebrannt war) etwas großzügig ausgelegt. Nur ein kleines Problem ist noch zu bewältigen: Die Treppe, die hin zur Bürgermeisterwohnung führt, ist außen geplant und geht ausgerechnet dort nieder, wo bei der Behörde ein „Pflichteinstellplatz“ gemeldet ist. Zwar parkt dort nie jemand, zum Glück gibt es keinen Verkehr hinter den Bäumen auf den Höfen, aber, wie der Behördensprecher sagt, „fiktive Stellplätze hat man öfter in der Stadt“. Und auf dem Papier steht's. So leicht kann die Behörde auf den fiktiven Parkplatz aber nicht verzichten, fehlen doch dem Hofrestaurant weitere ausgewiesene Parkplätze. Der Pächter der Kneipe, Reinhold Ostendorff, war zwar persönlicher Referent des Bausenators, hat sich bei seiner eigenen Kneipe aber als großzügig erwiesen und sie - sozusagen illegal mit doppelt soviel Stühlen betrieben wie genehmigt waren.

Hucky läßt das alles kalt, er ist gegen neue Parkplätze im Viertel, mischt sich wegen möglicher Interessenkollision nicht ein und sieht das Problem mit der Treppe zu seiner Wohnung nicht als seines an. Die Kacheln sind schon gekauft, in den nächsten Tagen geht er den Teppichboden aussuchen. Am zweiten April könnte allerdings ein anderes Problem auf den Bürgermeister über den Höfen zukommen. Denn das Haus mit der Gaststätte, der Wohnung darüber „und Dachgeschoß“ ist seit 1984 und bis 1994 rechtsgültig an die Firma „O & F Betriebsgesellschaft m.b.H.“ vermietet, die das frühere Dachgeschoß zur Lagerung von Kisten und Kästen für die Kneipe genutzt hat. Der Mitpächter F. von „O & F“ denkt laut über eine „Räumungsklage“ nach. Der böse Verdacht, daß hier eine Wohnung zweimal vermietet wurde, ließ den Viertel -Bürgermeister gestern, als er davon durch Rosi Roland erfuhr, kalt: „Keine Ahnung“, so sein Kommentar, und: „Da habe ich nichts mit zu tun“.

Der Viertelbürgermeister wußte gestern auch noch nichts von seiner großen Einzugsfete - die hat sein Vermieter ohne ihn geplant.

Rosi Roland