Gericht verhängt Tiefstflug-Verbot

■ Oldenburger Verwaltungsgericht erklärte Tiefflüge weniger als 300 Meter über Städten für rechtswidrig / Bundesregierung soll mit anderen Nato-Ländern verhandeln

Im Landkreis Cloppenburg, in Friesoythe und Löningen ist es erstmal vorbei mit den militärischen Tiefstflügen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab gestern der gemeinsamen Klage der drei Städte Recht und verbot der Bundeswehr, künftig tiefer als 300 Meter über Schulen und Kirchtürme und weniger als 150 Meter über die Wiesen der Gegend zu donnern.

Über einen „vollen Sieg“ freute sich anschließend Franz Quatmann, Geschäftsführer der kommunalpolitischen Arbeitsgemeinschaft gegen Tiefflüge, der

das Anliegen vor Gericht vertreten hatte. Er rechnet allerdings damit, daß das unterlegene Bundesverteidigungsministerium in die Berufung vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gehen wird.

Die Klage gegen die Tiefstflüge, die bis auf 75 Meter über südoldenburgische Orte herabführen, war bereits vor zwei Jahren erhoben worden. Das Oldenburger Verwaltungsgericht begründete sein Verbot solcher Kamikaze-Flüge mit den Sicherheitsbestimmungen im Luftverkehrsrecht. Bei einem so drasti

schen Verstoß gegen dieses Gesetz hätten die Gemeinden zumindest in einem ordentlichen Verwaltungsverfahren gehört werden müssen. Dieses hat jedoch nie stattgefunden.

Gleichzeitig forderte das Gericht die Bundesregierung auf, mit den anderen Nato-Ländern Verhandlungen über die Einhaltung einer Mindesthöhe bei Tiefflügen zu führen. Immerhin stammen zwei Drittel der Düsenjäger über Südoldenburg nicht aus der Bundesrepublik.

(Aktenzeichen 7 VGA 172/86)

Ase