Tiefflieger müssen aufsteigen

Militärjets dürfen über eine Reihe von Städten und Siedlungen in Niedersachsen künftig nicht tiefer als 300 Meter fliegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 7 VGA 172/86). Über nichtbewohntem Gelände dürfen die Maschinen nach dem Urteil nur noch auf maximal 150 Meter runtergehen.