Etappensieg der TieffluggegnerInnen

Verwaltungsgericht Oldenburg verfügt neue Flughöhen / Erfolg für den Landkreis Cloppenburg / Verteidigungsministerium kündigt gegen das Urteil Berufung an / Gundremminger AKW-Anflug bestätigt  ■  Von Wolfgang Gast

Berlin (afp/taz) - Im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg soll künftig kein Tiefflieger mehr in einer Höhe unter 300 Metern über bebautes Gebiet dahindonnern dürfen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verfügte am Mittwoch, daß die bislang geltende Untergrenze von 150 Metern nur für Tiefflüge über freiem Gelände gilt. Und wo bisher galt, daß die Militärmaschinen in den ausgewiesenen Tieffluggebieten ihr Unwesen in einer Tiefe von bis zu 75 Metern treiben dürfen, soll die Mindestflughöhe auf das doppelte, auf 150 Meter, angehoben werden.

In seiner Begründung stützt sich das Gericht auf die im Luftverkehrsrecht festgelegten Sicherheitshöhen. Von denen könne auch die Luftwaffe nur aufgrund eines ordentlichen Verwaltungsverfahrens unter Beteiligung der Kommunen abweichen.

Die Oldenburger Entscheidung, von der kommunalen Arbeitsgemeinschaft gegen Tiefflüge als „voller Sieg“ gewertet, hat für die lärmenden Tiefflugübungen der Nato -Partner allerdings keine Bedeutung. Deren donnernder Unsinn ist im Nato-Truppenstatut festgeschrieben. Das Oldenburger Gericht hat daher die Bundesregierung aufgefordert, entsprechend dem Urteil auf die Nato-Partner einzuwirken. Die Sozialdemokraten haben die Entscheidung, der eine bundesweite Bedeutung zukommen kann, ebenfalls begrüßt. Es sei ein wichtiger Schritt „auf dem beschwerlichen Weg zur Beseitigung der Belästigung, Behinderung und Gefährdung der Bevölkerung durch militärische Tiefflugübungen“. Die Schutzinteressen der Menschen erhielten damit auch den rechtlich abgesicherten Rang, der ihnen gegenüber „den Behauptungen der militärischen Luftwaffenführung gebühre“.

Die SPDler legten Verteidigungsminister Rupert Scholz außerdem nahe, er solle alle sieben Tieffluggebiete in der Bundesrepublik aufheben. Diesem Ansinnen hat sich das Bonner Verteidigungsministerium bis heute immer entgegengestemmt. Statt dessen heißt es jetzt aus dem Hause Scholzens, daß gegen das Oldenburger Tiefflug-Urteil beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Rechtsmittel einlegt werden sollen.

Lange Bestrittenes wird jetzt bestätigt: Am 17.Februar hat ein Militärflieger bei einer Tiefflugübung den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Kilometern zum Atomkraftwerk in Gundremmingen weit unterschritten. Auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag mußte die Bundesregierung eingestehen, daß sich dies mit vorliegenden Luftbildern belegen lasse.