Klage gegen Polizeiaufgabengesetz

München (taz) - Mit der umstrittenen Verschärfung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) muß sich jetzt der bayerische Verfassungsgerichtshof auseinandersetzen. Grund: Eine Popularklage, die der Münchner Rechtsanwalt Rudolf Riechwald eingereicht hat. Gleichzeitig beantragte er eine einstweilige Anordnung, den Vollzug des neuen Gesetzes auszusetzen, bis die Klage entschieden ist. Der Anwalt klagt insbesondere gegen den von zwei auf 14 Tage ausgedehnten „Unterbindungsgewahrsam“ für vermeintliche „Störer“, den er schlicht als „Vorbeugehaft“ bezeichnet. Er bezieht sich dabei auf den Artikel 102 der bayerischen Verfassung. Dort heißt es, daß jeder „von der öffentlichen Gewalt Festgenommene“ spätestens am Tag nach seiner Festnahme dem zuständigen Richter vorgeführt werden muß. Der Richter muß dann „gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit setzen“. Nach Ansicht des Anwalts verstößt das neue PAG eklatant dagegen. Schon die alte Regelung mit ihren 48 Stunden Polizeihaft sei bedenklich gewesen. Mit diesem „eindeutigen Wortlaut“ haben die Väter der bayerischen Verfassung jeder Verwässerung dieser Regel Einhalt geboten, betont der Anwalt in seiner Klageschrift. Das neue PAG ist am vergangenen Samstag, den 1. April in Kraft getreten.

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