Zwangsgeld für Polen

Kabinettsbeschluß: Polen müssen 50 Mark pro Tag nachweisen, bevor sie in die Bundesrepublik einreisen dürfen / Visumpflicht für Kinder wird eingeführt  ■  Aus Bonn Charlotte Wiedemann

Die Bundesregierung will die Grenzen dichtmachen für alle PolInnen, die nicht im Geld schwimmen. Einen Devisen-Betrag von 50 DM pro Tag ihres geplanten Aufenthalts müssen polnische Bürger nachweisen, bevor sie künftig als Touristen in die Bundesrepublik einreisen können. Zusätzlich müssen sie eine Krankenversicherung vorlegen, um ein Visum zu bekommen. Diese Maßnahme, die am 15.April in Kraft tritt, beschloß das Kabinett.

Regierungssprecher Ost erklärte, damit solle „Asylmißbrauch“ und illegale Arbeit verhindert werden. Wer keine 50 DM pro Tag auf den Tisch legen kann, hat nach Auffassung der Regierung keine „seriösen Gründe“ für die Einreise. Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Chroborg: „Wir hoffen, so den Strom von Polen, die nicht aus seriösen Gründen kommen, begrenzen zu können.“ Bisher sind Grenzbeamte zwar ermächtigt, im Einzelfall von Einreisenden Nachweise ihrer Finanzkräftigkeit zu verlangen. Jedoch konnte das Auswärtige Amt kein Beispiel aus der Vergangenheit nennen, daß pauschal von einer bestimmten Nationalität ein Geldbetrag verlangt wurde. Den Vergleich mit dem bisher gegeißelten DDR-Zwangsumtausch lehnten die Regierungssprecher ab: Die Polen müßten das Geld ja nicht ausgeben. Nach den jüngsten Kriterien hätte ein großer Teil der Bundesbürger in diesem Land keine „seriöse“ Daseinsberechtigung: 50 DM pro Tag entspricht einem Netto -Einkommen von 1.500 DM im Monat. Ost wies jedoch die Vermutung zurück, daß die Regierung nun all jene Bundesbürger der Schwarzarbeit verdächtigen würde, deren Einkommen unter 1.500 DM liegt.

Diejenigen Polen, die sich als Aussiedler auf ihre Deutschstämmigkeit berufen, sollen mit der neuen Verschärfung gezwungen werden, den Dienstweg für Aussiedler einzuhalten. Doch auch dabei baut die Regierung eine neue Hürde ein: Aussiedlungswillige müssen jetzt bereits in Polen den Nachweis erbringen, daß ihre Berufung auf deutsches Blut „stichhaltig“ ist. Dazu müssen von Warschau aus Angaben des Bundesverwaltungsamts eingeholt werden. Diese Formalität, der erste Schritt zur Anerkennung, konnten die Betroffenen bisher bereits auf bundesdeutschem Boden erledigen. Das Innenministerium dementierte die Vermutung, daß dadurch die Aussiedlerzahl verringert werden solle. Für ausländische Kinder will die Bundesregierung künftig eine generelle Visumpflicht einführen. Um die „illegale Zuwanderung“ zu beenden, wird die Visumpflicht auf alle Personen unter 16 Jahren erweitert, beschloß das Kabinett. Kommentar Seite 4