Bayern-TV gegen den Rest der EG

■ Bundesverfassungsgericht entscheidet über Eilantrag gegen EG-TV-Richtlinie

Berlin (taz) - Im Eilverfahren wurde gestern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage des Bundeslandes Bayern wegen der geplanten EG-Richtlinie über das Fernsehen verhandelt. Bayern will Bonn per einstweiliger Anordnung untersagen lassen, der Richtlinie auf der EG -Ministerratssitzung am Donnerstag zuzustimmen. In der Richtlinie, die Verwaltungs- und Rechtsvorschriften der „Rundfunktätigkeit“ der EG-Einzelstaaten koordinieren soll, sieht die bayerische Staatsregierung einen Eingriff in die Kulturhoheit und damit auch Rundfunkhoheit der Bundesländer. Formal richtet sich die Klage gegen einen Kabinettsbeschluß vom 8. März, mit dem Bonn dem Entwurf zustimmte.

Die EG-Richtlinie schreibt außer rein rechtlichen Fragen und denen des Jugendschutzes maximale tägliche und stündliche Werbezeiten sowie eine Steigerung des Anteils europäischer Produktionen in den Programmen vor. Bis zu 20 Prozent der Sendezeit dürfen der Richtlinie zufolge für Werbung aufgewendet werden, Spielfilme unterbrochen werden. Für die Privaten wäre dies eine Einschränkung ihrer Werbemöglichkeiten, die Öffentlich-Rechtlichen erhielten mehr Werbespielraum. Laut Bayern wird die Klage auch von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Hessen unterstützt. Die Bundesländer müßten schon „seit Jahren einen schleichenden Verlust ihrer Kompetenzen durch die Europäische Gemeinschaft hinnehmen“. Es bestehe erste Gefahr für die Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik. Die Bundesregierung warnte davor, ihr in dieser Sache die Hände zu binden und damit großen politischen Schaden anzurichten.

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