Wieder nichts gegen Ahmet Güler

■ Neue Verhandlung gegen bremischen Buchhändler Ahmet Güler / Türkische Staatsanwaltschaft konnte behauptete „Mitgliedschaft“ nicht beweisen

Am 12.April war in Kayseri, mehrere hundert Kilometer südöstlich von Ankara, der vierte Verhandlungstag gegen den Bremer Buchhändler Ahmet Güler angesetzt. Seit Prozeßbeginn sind die Verhandlungen jedesmal wieder um vier Wochen verschoben worden. Güler ist bisher kein einziges Mal persönlich vorgeführt worden und anwesend gewesen, er sitzt in Ankara in Untersuchungshaft.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren vor dem Staatssicherheitsgericht mit dem Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer staatsfeindlichen Organisation begründet, die Anklagebehörde nannte den Namen der TKP-B, einer in der Türkei fast

nichtexistenten kleinen Gruppe. Aber auch vorgestern konnte der Beweis der Organisationszughörigkeit, auf die in der Türkei bis zu 15 Jahren Haft stehen, nicht erbracht werden.

In Ahmet Gülers Auto waren bei seiner Verhaftung Musik -Kassetten und Bücher gefunden worden, die er gekauft hatte, um sie in Bremen in seinem Laden zu verkaufen. Das Verfahren ist bis zum 10. Mai vertagt, bis dahin soll geprüft werden, ob unter den beschlagnahmten Gegenständen „Staatsgefährdendes“ ist.

Ahmet Güler soll bei Folterungen unterschrieben haben, er habe bei der Exil-Gruppe Devrimci Isci mitgearbeitet bzw. deren Zeitschriften verkauft. Dar

über soll ihm, so berichtete der Verteidiger Gülers, eine Mitgliedschaft bei der Dev Yol angehängt werden, einer verbotenen linken Organistion in der Türkei. Die Gruppe Devrimci Isci betont dagegen, daß sie von Dev Yol unabhängig und auf Europa beschränkt tätig ist.

Der zweite Vorwurf gegen Ahmet Güler ist der der Fluchthilfe. Dieses Verfahren ist bisher nicht eröffnet worden, das soll am 25. April in Kirsehir passieren. Vermutlich wird auch dieser Termin wieder verschoben werden, um dann den drei in der Bundesrepublik lebenden Türken, die in Ankara seit dem Oktober 1988 inhaftiert sind, zusammen den Prozeß zu machen.

K.W.