Urteil wegen Volksverhetzung

Wegen Volksverhetzung und Beleidigung eines jungen Türken ist am Freitag ein 53jähriger Bademeister vom Amtsgericht Tiergarten zu fünf Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Seine 40 Jahre alte Ehefrau erhielt eine Bewährungsstrafe von drei Monaten. Die Eheleute müssen außerdem jeweils 600 Mark Geldbuße zahlen. Während einer Busfahrt im August vorigen Jahres hatte der Mann den Türken unter anderem als „Saukanake“ beschimpft und gesagt, „solchen wie dir mit schwarzen Haaren und dunklen Augen hat Hitler früher eine Kugel in den Kopf geschossen.“ Die Ehefrau wurde verurteilt, weil sie ihrem Mann zugestimmt hatte. Der Angeklagte gab zu, seine Beleidigungen so laut geschrien zu haben, daß der Busfahrer anhielt und die Polizei rief. Allerdings hatte der Bademeister erklärt, daß zuerst der Türke seine Frau sexuell beleidigt habe. Das sah das Gericht aber durch die „glaubwürdigen Aussagen“ einer Zeugin als widerlegt an. Die Eheleute hatten ausgesagt, daß sie sich vor der Auseinandersetzung mit dem Türken über Wohnungsnot, Ausländer und Aussiedler unterhalten hätten, die hier bevorzugt behandelt würden. In dieser Stimmung, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung, sei das Faß übergelaufen, als der türkische Fahrgast in den Bus zugestiegen sei.