Neue Zweifel an der Urananlage im pfälzischen Ellweiler

Mainz (taz) - Neben der Tatsache, daß die rheinland -pfälzische Urananlage Ellweiler überhöhte Strahlung abgibt, taucht eine weitere Frage auf, die an der Rechtmäßigkeit des Betriebs zweifeln läßt: Reichte die Betreiberfirma „Gewerkschaft Brunhilde“ dem Mainzer Umweltministerium die erforderliche Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (Bimsch) fristgerecht nach? Dies war eine der Bedingungen dafür, daß die Urananlage weiter produzieren darf. Die „Bedingungen sind erfüllt“, hieß es bislang vom Ministerium. Rechtsanwalt Matthias Seipel indes, der Nachbarn der Anlage vorm Koblenzer Oberwaltungsgericht (OVG) vertritt, sagte der taz: „Ich gehe davon aus, daß nicht einmal die Bimsch -Genehmigung vorliegen kann, da das Verfahren dafür erst kürzlich eingeleitet wurde.“ Die Genehmigungbehörden hätten bisher außerdem stets „unkritisch die Angaben der Betreiber übernommen, ohne eigene Überprüfungen anzustellen“. Das Protokoll einer Besprechung zwischen Umweltministerium und „Brunhilde“ vom 29.Dezember 1988 besage, daß das Ministerium sowieso von der „Gutgläubigkeit“ der Betreiber ausgeht. Von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, wo Strafverfahren in Sachen Ellweiler anhängen, hieß es, einige der früher veranwortlichen Genehmigungs- und Kontrollbeamten seien mittlerweile gestorben. Andere könnten damit rechnen, daß eine eventueller Straftat verjährt ist.