200.000 Mark für Atomprozesse

Lüneburg/Kiel (dpa) - Das Kieler Sozialministerium muß für die verlorenen Verwaltungsgerichtsverfahren um Sicherheitsauflagen für die Atomkraftwerke Brokdorf und Brunsbüttel an der Unterelbe rund 200.000 Mark an Anwalts und Gerichtskosten zahlen. Die Klagen des Sozialministeriums waren entweder wegen fehlender Begründung abgewiesen oder die Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt worden. Der Atomsenat gestattete der PreussenElektra den Einsatz von Mischoxid-Brennelementen in Brokdorf, deren Plutonium nicht in Brokdorf gewonnen werden muß.