Fünf Jahre Haft für NS-Schergen verlangt

Düsseldorf (taz) - Im Bielefelder Majdanek-Prozeß forderte gestern der Staatsanwalt fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord für den 77jährigen ehemaligen KZ-Adjutanten Karl -Friedrich Höcker aus Lübbecke. Staatsanwalt Brendle von der Kölner Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen sah es als erwiesen an, daß Höcker selbst das Giftgas Zyklon B bestellt hat, mit dem während seiner „Dienstzeit“ im KZ Majdanek fast täglich Menschen vergast worden sind. 18 Zeugen und Zeuginnen sowie 33 schriftliche Zeugenaussagen, darunter auch solche von ehemaligen SS-Leuten, hätten den Angeklagten schwer belastet. Als Adjutant sei er nicht nur über alle Vorgänge im Lager informiert gewesen, sondern seine Taten hätten auch den Untergebenen als Vorbild und Rechtfertigung für ihr eigenes Tun gedient. Das vergrößere seine Schuld, auch wenn er nur am Schreibtisch gesessen habe. Brendle erklärte, daß es auch jetzt noch wichtig sei, NS-Verfahren zu führen und die Täter zu verurteilen, um das „Gewissen in der Bevölkerung wachzuhalten“. Gnade für NS -Täter dürfe es nicht geben. Dennoch, meinte der Staatsanwalt, müsse vorläufig kein Haftbefehl gegen den 77jährigen ausgestellt werden, da keine Fluchtgefahr bestehe. Das sahen Vertreter der VVN in Bielefeld anders. Man müsse aus dem Fall Weise Konsequenzen ziehen, meinten sie.

BM