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Senat reformiert Beiräte

■ Ab Juli 1989 sollen Bremens Stadtteil-Beiräte mehr Rechte kriegen, ab Herbst 1991

Mit Basisdemokratie beschäftigte sich gestern der Bremer Senat und beschloß, Bremens Stadtteilbeiräte zu reformieren. Diese ehrenamtlichen, bis zu 19köpfigen Gremien will der Senat nach jahrelangen Diskussionen nun gleich dreifach verändert wissen: Erstens sollen die Beiräte ab 1991 von „ausländischen Mitbürgern“ mitgewählt werden können, sofern diese sich seit mindestens vier Jahren in Bremen aufhalten. Zweitens sollen Beiräte direkt gewählt und nicht mehr von den Parteien je nach Bürgerschafts-Wahlergebnis proportional beschickt werden. Und drittens sollen die BeirätInnen etwas mehr Mitsprache-und Entscheidungsrechte kriegen: Beispielsweise sollen sie vor dem Verkauf öffentlicher Gebäude von den Behörden vorinformiert werden und Stellungnahmen abgeben können. Autonom entscheiden dürfen sie über „verkehrslenkende Maßnahmen“, die sich auf den „Innerstadtteil-Verkehr“ und nicht auf Durchgangsstraßen beziehen.

Oder auch über „stadtteilorien tierte Projekte und Partnerschaften“. Dafür steht den 17 Ortsämtern künftig die doppelte Summe Geldes zur Verfügung: Zwei Millionen Mark anstatt nur einer. Falls die Beiräte sich mit den Behörden uneinig sind, muß künftig die zuständige Deputation der Bürgerschaft innerhalb einer Dreimonatsfrist entscheiden. In den Deputationen bekomen die Beiräte jedoch kein Veto-, sondern nur ein Anhörungsrecht. Dazu erklärte Innensenator Peter Sakuth gestern, das Anhörungsrecht reiche völlig aus in Bremen mit seinen kurzen Wegen. Träten hier Beiratsmitglieder persönlich auf den Deputationssitzungen in Erscheinung, veränderten sich doch bereits Entscheidungen.

Für die zusätzlichen Kompetenzen hatten SPD -BeiratssprecherInnen 30 zusätzliche Stellen in den Ortsämtern gefordert. Diese Forderung wollte der Innensenator nur unkonkret befürworten: „Der Bedarf ist anerkannt“.

Beim Stadtteilwahlrecht für AusländerInnen wäre Bremen nach Hamburg und Schleswig-Holstein das dritte Bundesland, in dem Nicht-Deutsche Stimmzettel ankreuzen dürften. „Schrittweise“, so Sakuth, strebe der Senat noch immer das Fernziel „kommunales Wahlrecht“ für die 20.000 wahlberechtigten AusländerInnen an; sprich: Das Recht, auch die Abgeordneten der Stadtbürgerschaft wählen zu dürfen.

Weitere kleine basisdemokratische Bereicherung: Bei der Direktwahl der Beiräte, die erstmals 1991 ansteht, dürfen außer „deutschen“ Parteien auch demokratische „Wählervereinigungen“ verschiedenster Couleur kandidieren. Um einen Sitz in einem der Beiräte zu ergattern, muß die jeweilige KandidatIn rund 1000 Stimmen auf sich ziehen.

B.D.

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