Ausländerwahlrecht in Bremen

Bremen (dpa) - Ausländer, die seit mindestens vier Jahren in Bremen wohnen, sollen 1991 in der Hansestadt erstmals ihren Stadtteilbeirat mitwählen können. Der Senat beschloß einen entsprechenden Entwurf für ein neues Beiratsgesetz. Auch künftig dürfen Ausländer nicht die Mitglieder der Stadträte mitwählen.