SPD-Bundesratsmehrheit ohne Wert

Beratung der Sicherheitsgesetze in den Bundesratsausschüssen verdeutlicht neue Stimmverteilungen / Bundesratsplenum weiter CDU-geführt: Gegen die Union geht nichts  ■  Aus Bonn Gerd Nowakowski

Eine Niederlage erlitt die Bundesregierung gestern im Rechts - und Innenausschuß des Bundesrats mit ihren Sicherheitsgesetzen - auch ein Ergebnis der rot-grünen Wende in Berlin. Seitdem haben die SPD-geführten Länder eine Mehrheit in den Ausschüssen des Bundesrats. Sechs zu fünf gegen die Sicherheitsgesetze hieß es gestern.

Doch vor der Hoffnung steht das Plenum des Bundesrats: Weil dort die Berliner Stimmen wegen alliierter Vorbehalte nicht gewertet werden, halten die CDU-Länder weiterhin eine Mehrheit von 23 zu 18 Stimmen. Man wolle mal sehen, so gab sich vor Wochenfrist der Berliner Regierende Bürgermeister Momper bei seinem Antrittsbesuch in Bonn sehr kämpferisch, ob die CDU-Länder ständig gegen die Ausschußmehrheiten entscheiden könnten. Sowohl die Rechtskonstruktion des Gremiums als auch die Erfahrungen der Vergangenheit aber zeigen: sie können. Deshalb wird auch die Ankündigung der Hamburger FDP, die Sicherheitsgesetze im Bundesrat zu Fall bringen zu wollen, nur verbale Kraftmeierei bleiben.

In den Ausschüssen hat jedes Land eine Stimme, und auch das Berliner Votum zählt. Ausschußentschließungen aber können von der Mehrheit im Plenum, in dem die Länder nach Bevölkerungsgröße vertreten sind, einfach wieder umgekehrt werden. Die SPD-Länder haben damit bereits Erfahrung: In den Zeiten der sozial-liberalen Koalition stellten die CDU -Länder im Bundesratsplenum ebenfalls die Mehrheit, obwohl sie in den Ausschüssen bis 1976 in der Minderheit waren.

Vermittlungsausschuß

politisch überflüssig

Anders als heute hatte diese Konstellation gesetzgeberische Konsequenzen, denn nur eine Plenumsmehrheit kann den gemeinsamen Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag anrufen. Die CDU-Länder nutzten das in früheren Jahren weidlich aus, um der SPD-FDP-Koalition bei Gesetzesvorhaben ein Bein zu stellen. Seit der Bonner Wende aber ist der Vermittlungsausschuß als politischer Hebel überflüssig geworden und kaum einmal zusammengetreten, weil die CDU -Länder unter Nichtbewertung der Berliner Stimmen auch im Bundesratsplenum die Mehrheit halten.

Wegen der heutigen Plenumsmehrheiten bleibt der derzeitige Gleichstand von elf zu elf bei den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses wohl auch ein Muster ohne Wert. Der Bundestag entsendet fünf Vertreter von SPD und Grünen, sechs kommen von der Regierungskoalition. Beim Bundesrat, wo es wieder nach Länderschlüssel geht, ist das Verhältnis genau umgekehrt. Grundsätzlich aber gilt, daß der Vermittlungsausschuß Gesetze nur verhindern, nicht aber eigene Vorstellungen durchdrücken kann. Etwaigen Problemen mit den Bundesländern kann die Bundesregierung bereits vorab aus dem Weg gehen.

Alle Gesetzentwürfe werden nämlich dem Bundesrat zur Begutachtung vorgelegt, bevor sie in die parlamentarische Beratung eingehen. Bei den Sicherheitsgesetzen hat dies immerhin dazu geführt, daß das CDU-Land Rheinland-Pfalz auf Betreiben der mitregierenden FDP gegen die geplante Strafbewertung bei angeblicher Propagierung von Gewalt votierte. Dieser Passus wurde dann auch fallengelassen. Der Einsatz der mit der SPD regierenden Hamburger FDP gegen die Sicherheitsgesetze könnte also nur Erfolg haben, wenn sich dem auch Län der mit CDU-FDP-Regierung anschlössen. Das aber war gestern nicht der Fall.