Weitere Verfahren um Startbahn Düsseldorf

Düsseldorf (taz) - Auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster gegen die Einsprüche der StartbahngegnerInnen ist der juristische Streit um den Bau der zweiten Start- und Landebahn in Düsseldorf noch nicht beendet. Laut dem NRW-Wirtschaftsministerium sind noch acht weitere Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster und 15 Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Nach Auffassung von Wirtschaftsminister Jochimsen könnte dennoch „unmittelbar“ mit dem Bau begonnen werden, nachdem er den „Sofortvollzug“ des Planfeststellungsverfahrens schon Anfang dieses Jahres angeordnet hätte.