Bremer Hellseher ermordet

■ 41jähriger Mann mit der Schnur eines Föhns erdrosselt und dann in die Badewanne gelegt / Polizei mutmaßt über Zusammenhang zum Beruf des Ermordeten

Im Haus Eduard-Grunow-Straße 24 ist es sowieso laut. Da wird, so weiß die Polizei, in den Einpersonen-Appartements öfter mal um Hilfe geschrieen. Und so fiel keinem der BewohnerInnen am Freitag oder Samstag etwas Besonderes auf. Irgendwann in diesem Zeitraum muß der 41jährige Hans-Dieter Prahs von vermutlich einem bislang Unbekannten ermordet worden sein. Am Samstag kurz nach 15 Uhr wurde er von seinem Bruder auf dem Rücken liegend und tot in der Badewanne aufgefunden. Die Leichenstarre war voll ausgebildet, Anzeichen dafür, daß die Tat länger als sechs Stunden zurückliegt. „Er muß als Leiche in die Wanne gelegt worden sein“, wußte Staatsanwalt Frank Repmann gestern der Presse zu berichten.

Um den Hals war die Schnur eines Föhns verknotet, mit dem

Hans-Dieter Prahs zuvor stranguliert worden war. Im Wohnzimmer lag die Perücke des Ermordeten auf dem Fußboden. Größere Spuren eines Kampfes wurden nicht gefunden. Auch auf einen Einbruch gibt es keine Hinweise, und so geht die Polizei davon aus, daß das Opfer den Täter in die Wohnung gelassen hat.

Hans-Dieter Prahs ist bei der Polizei kein Unbekannter. Erst im Februar war er vom Amtsgericht Bremen wegen fortgesetzten Betruges zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Prahs hatte in der Regenbogenpresse mit hellseherischen Qualitäten geworben. Für 500 Mark konnte sich, wer wollte, von Prahs mit „99,9 Prozent Garantie“ die Lottozahlen voraussagen lassen. Knapp 20 Personen hatten Prahs, nachdem der Gewinn ausgeblieben war, angezeigt.

hier bitte das Foto mit dem Mann Hans-Dieter Prahs

Eine andere Spezialiät des Hellsehers: Telepathie. So hatte er sich von einer einzigen schweizer Kundin mehr als 100.000 Franken für das Versprechen überwei

sen lassen, sie mit einem Berliner Schauspieler zusammenzubringen. Dabei kannte die Frau von Hans-Dieter Prahs nicht mehr als eine Kleinanzeige und seine Stimme am Telefon. Mehr als 200.000 Mark hatte Prahs allein 1988 mit seinen „hellseherischen Fähigkeiten“ eingenommen. Noch im Gerichtssaal allerdings zahlte sein Anwalt damals 155.000 Mark an die geneppte Kundschaft zurück.

Ob der Täter Geld oder andere Wertsachen geraubt hat, konnte die Polizei bislang noch nicht ermitteln. Allerdings fehlen bislang eine wertvolle Uhr und ein Ring, Dinge, die Prahs sonst selber trug. Und auch andere Motive sind bislang Spekulation, so die Vermutung des Staatsanwaltes, daß sich möglicherweise ein betrogener Kunde habe rächen wollen.

hbk