Concordia bleibt gestoppt

■ Oberverwaltungsgericht macht Entscheidung über umstrittenen Tunnel von weiterem Gutachten abhängig

Der Baustopp für den Concordia-Tunnel bleibt vorerst bestehen. Ohne in der Sache zu entscheiden, vertagte sich gestern das Oberverwaltungsgericht, daß auf Antrag der Deutschen Bundesbahn den vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp zu überprüfen hat. Anders als in der ersten Instanz, spielte die klammheimliche Planung einer breiteren Straßentrasse unter einem verbreiterten Tunnel keine Rolle. Die Oberverwaltungsrichter interessierten sich in der mündlichen Erörterung viel mehr dafür, ob es durch die breitere Trasse eventuell zu mehr Lärm und größeren Schwingungen und damit zu Schäden an umliegenden Gebäuden kommen könne. Letzteres soll die Bundesbahn jetzt durch ein Gutachten klären lassen, bevor sich die Oberverwaltungsrichter erneut zusammen setzen wollen.

In der Erörterung hatten die Vertreter der Bundesbahn eine neue Variante ihrer Baupläne prä

sentiert. Die DB will nun zunächst nur die Genehmigung erhalten, eine breite Brücke für die abgängigen Inter-City Gleise sieben und acht zu bauen. Alle anderen Teile der Brücke sollen solange stehen bleiben, bis sich die Stadt entschieden hat, wie breit die darunterliegende Straße gebaut werden soll. Ein Verfahren, an dem das Oberverwaltungsgericht Zweifel anklingen ließ. Der Neubau, so ein Richter, sei doch eher als Gesamtmaßnahme zu betrachten. Dagegen ein Bundesbahnvertreter: „Wir sind bereit, den Rest liegen zu lassen, meinetwegen zehn Jahre.“

Als aber über Schallschutzmaßnahmen gesprochen wurde, griffen die Bundesbahner nur zu gerne auf die mögliche Verbreiterung der Straße zurück: Da ja dann auch zunehmender Verkehr zu mehr Lärm führen werde, sei man derzeit nicht bereit, freiwillig Schallschutzmaßnahmen allein auf Kosten der Bundesbahn durchzuführen.

hbk