NPD darf werben

Die NPD darf heute in Göttingen ihr Programm für die Europawahl verkünden. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Braunschweig gestern ein von der Stadt Göttingen erlassenes Verbot der Veranstaltung aufgehob und für rechtswidrig erklärt. Die NPD darf allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, im Zentrum von Göttingen werben, sondern muß vor die Stadthalle am Rand der Innenstadt ausweichen. Ein Sprecher der Stadt Göttingen zeigte sich „enttäuscht“ über den Beschluß der Richter.

Die Stadt Göttingen hatte ihr Verbot damit begründet, daß die Polizei nicht für die Sicherheit der Bürger garantieren könne, da ihre Kräfte durch gleichzeitige NPD -Veranstaltungen in Einbeck und Northeim gebunden seien. Gewerkschaften, SPD, Grüne und mehrere Friedensinitiativen kündigten eine Gegendemonstration an, die auch von der Göttinger Polizei begrüßt wurde.

dpa