US-Flughäfen über den Gesetzen

Kapitale Eingeständnisse in Antwort auf Grüne Anfrage: In Rheinland-Pfalz fehlen luftverkehrsrechtliche Genehmigungen / Bonn und Mainz forderten nicht „Überlassungsvereinbarung“ der Nato ein  ■  Von Fabian Fauch

Mainz (taz) -Die Militärflughäfen in Rheinland-Pfalz werden seit Jahrzehnten ohne Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz (Luft VG) betrieben und ausgebaut. Die rheinland-pfälzischen Grünen halten diese Militäranlagen für „nach heutigem Recht illegal“. Ihren Angaben zufolge können Anlieger-Gemeinden und Städte darauf klagen, den Rechtsstatus der Flugplätze gerichtlich festzustellen. Die Militärflughäfen müßten dann, so die Grünen weiter, „von Stunde Null an überprüft werden“. Bei der Genehmigung von 13 der 14 Militärflughäfen im Land gab es noch andere Mängel.

Die Verstöße gehen hervor aus der Antwort des Mainzer Innenministers Rudi Geil (CDU) auf eine Große Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen. Die Antwort sei, so der Grünen -Abgeordnete und Militärexperte Gernot Rotter, ein „Offenbarungseid“ dafür, daß „das Land und der Bund 30 Jahre lang gepennt haben.“ Rotter: „Wir wollen nicht die Amerikaner vorführen. Die nutzen nur den Freiraum, den man ihnen läßt. Vielmehr hätten die deutschen Behörden ihre Rechte einfordern müssen.“ Eine Fläche so groß wie 70.500 Fußballfelder ist auf rheinland-pfälzischem Grund und Boden von Militärflughäfen bedeckt. In die beanstandete Rechtslücke fallen unter anderem die US-Flugplätze Bitburg und Hahn, Ramstein und Sembach sowie Spangdahlem und Zweibrücken, Bad Kreuznach und Mainz-Finthen, wo - wie berichtet - neue Hubschrauber stationiert werden sollen.

Auch die Bundeswehr ist betroffen: die Tornado-Jagdbomber in Büchel genauso wie die Phantom-Maschinen auf dem Nato -Flugplatz Pferdsfeld bei Sobernheim. Gegen dessen Erweiterung hatte Geil kürzlich Front gemacht. Er wußte warum. Schließlich kannte er schon vor allen anderen das ernüchternde Resultat der Grünen-Anfrage. Er konnte diesen Wissensvorsprung gut für den Kommunalwahlkampf der CDU nutzen, indem er vorab verlauten ließ, er plädiere im Kabinett gegen den Ausbau des Flugplatzes Pferdsfeld, den er wohl nun auf verlorenem Posten sieht. Geil distanziert sich in seiner Antwort zunehmend von Bonn. Er zitiert die Begründung des Bonner Verteidigungsministers Gerhard Stoltenberg (CDU) nur noch im Konjunktiv: Die „militärischen Flugplätze seien vor oder nach Ende des Zweiten Weltkrieges vorhanden gewesen oder von den Besatzungmächten angelegt worden“. Geil weiter: „Mit der Anlegung der Plätze nach dem damals geltenden Recht und ihrer fortlaufenden Nutzung sei die Widmung als Flugplatz entstanden und aufrecht erhalten worden.“ Im Klartext: Geil und Stoltenberg leiten aus Nazigesetzen, Kriegs- und Besatzungsrecht ein „Gewohnheitsrecht“ des Militärs anno 1989 ab.

Ist eine solche Herleitung im Rechtsstaat Bundesrepublik noch haltbar? Oder schimmert hier durch, was Rotter die „Anarchie des Militärs“ nannte? Der Rechtsstaat Bundesrepublik schmiedete nach dem Zweiten Weltkrieg Gesetze, um jegliche Willkür - auch die der Militärs - in Ketten zu legen. Wo trotzdem Völkerrecht bundesdeutsches Recht brach, drängte Bonn in den 50ern und 60ern darauf, deutsche Belange im Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts von 1961 (ZA-NTS) zu berücksichtigen. Ein Kernerfolg dessen waren die unerläßlichen schriftlichen „Überlassungsvereinbarungen“. Für Ramstein fehlt diese Vereinbarung ebenso wie für Hahn, Bitburg, Sembach und Mainz -Finthen.

Und gegen Stoltenbergs Aussage, keiner der Flugplätze sei wesentlich vergrößert worden, gab es Geils Angaben zufolge durchaus enorme Erweiterungen der Anlagen - so Ausbauten um 66 Hektar in Ramstein und um 74 Hektar in Spangdahlem.