Ämter gegen Libanesen

■ Arzt bescheinigt Flüchtlingen Selbstmord-Gefährdung

„Aufgrund der familiären Situation und der bisherigen Abschiebetour liegt bei dem Patienten eine schwere Depression mit deutlicher Suizidgefährdung vor,“ diese Bescheinigung seines Arztes legte Mahmoud Hassoun, dessen Anwälte bei der Bremer Ausländerbehörde einen Duldungsantrag gestellt haben, jetzt den Behörden vor.

Mahmoud Hassoun ist seit September mit Frau und Kindern in der Bundesrepublik und seitdem auf einer Odyssee durch die Behörden (vgl. taz vom 20.4.). Die Bremer Polizeibehörde erklärte sich wiederholt nicht zuständig und verwies den Libanesen mit seiner Familie beharrlich an die Amtskollegen in Bad Segeberg: Dort, wo die Flüchtlinge sich zuerst gemeldet hatten, müßten sie auch weiter betreut werden, lautet die lapidare Begründung. Diesen formaljuristischen Argumentationsgang hat der Anwalt von Mahmoud Hassoun jedoch als „hier nicht zutreffend“ abgewiesen. Anwalt Böttcher hat gegen den ablehnenden Bescheid der Bremer Behörden Widerspruch eingeleitet.

Trotzdem standen die Flüchtlinge wiederholt ohne Sozialhilfemittel da: Das Sozialamt verweigerte Hilfeleistungen. Erst als die Anwälte mit einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht drohten, und per ärztlichem Attest erneut die Gesundheitsgefährdung ihrer Mandanten (denn auch die Schwangerschaft von Frau Hassoun ist gefährdet) ins Spiel brachten, stellte das Sozialamt auf weitere zwei Wochen begrenzt, wieder Mittel zur Verfügung. r