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Lebenslänglich für Mohammed Hamadi

■ Höchststrafe wegen Mord und Flugzeugentführung Hamadi sei nicht Handlanger, sondern Mittäter

Frankfurt (taz) - Lebenslange Haft: Das Frankfurter Oberlandesgericht hat gestern gegen den 24jährigen Libanesen Mohammed Ali Hamadi die Höchststrafe verhängt. Das Gericht urteilte, Hamadi sei des Mordes, der Geiselnahme, der gefährlichen Körperverletzung schuldig - das alles gemeinschaftlich mit dem gleichaltrigen Libanesen Izz-Al -Dine. Außerdem habe er in zwei Fällen unerlaubt Sprengstoff in die Bundesrepublik eingeführt. Die Richter schlossen sich damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage an.

Hamadi hatte am 14.Juni 1985 zusammen mit einem Komplizen eine Boing727 der TWA von Athen nach Beirut entführt. Während des zweitägigen Irrflugs zwischen Beirut und Algier wurde der 23jährige Fortsetzung auf Seite 2

Kommentar auf Seite 8

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amerikanische Marinetaucher Robert Stethem erschossen. Er und zwei weitere Passagiere wurden schwer mißhandelt.

Jugendrichter Heiner Mückenberger wandte sich vor der Urteilsbegründung an die - auch mit amerikanischen JournalistInnen - reichlich besetzten Pressebänke. In seinem Statement erklärte er, ein deutsches Gericht lasse sich nicht unter Druck setzen. Das sei so im Fall der im Libanon entführten und freigelassenen Geiseln Cordes und Schmidt gewesen, und auch in der „zweifelhaften Affäre Quint“ sei das nicht anders. Mückenberger wies auch alle Kritik zurück, der Prozeß habe „vor dem falschen Gericht“ stattgefunden. Hamadi sei als Ausländer bei der Einfuhr von Sprengstoff in die Bundesrepublik

im Januar 1987 verhaftet worden.

Die Flugzeugentführung, den Mord an Robert Stethem und die Mißhandlungen würdigte das Gericht als gemeinschaftlich begangene Tat - geplant und gewollt. Daß Hamadi in der Hauptverhandlung behauptete, die Aktion sollte „unblutig“ sein, er habe den Todesschüssen widersprochen und sei nur ein Handlanger gewesen, sei unglaubwürdig und nur eine Schutzbehauptung. Auch er habe „schrecklich mißhandelt“, „auf das früchterlichste geprügelt und getreten“.

Wer Stethem getötet habe, sei nach wie vor unklar. Von Zeugen gehörte Äußerungen Hamadis sprechen dafür, daß er tatsächlich nicht selbst geschossen hat. Er habe aber „bewußt und gewollt mitgewirkt“. Der Marinetaucher sei ausgewählt worden, weil er, „groß, stark, gut gebaut... aufrecht in der Haltung“, dem Feindbild des amerikanischen Soldaten entsprochen habe.

Das Geburtsdatum des Angeklagten, das während des ganzen Verfahrens umstritten war und Hamadi vor ein Jugendgericht gebracht hatte, setzte Mückenberger mit „Juni, spätestens Juli 1964“ fest. Damit sei Hamadi alt genug gewesen, um als Erwachsener bestraft zu werden. Er habe unabhängig vom Elternhaus gelebt und sei wegen seiner politischen und religiösen Überzeugung als Schiit und Angehöriger der Hisbollah nicht resozialisierbar. Seine Erfahrungen vom Krieg und Terror im Libanon gäben ihm nicht das Recht, Unschuldige zu entführen. Daß er später Sprengstoff geschmuggelt habe, sei eher „noch gefährlicher, noch niederträchtiger“ als andere Anschläge. In Frankreich seien durch den gleichen Sprengstoff zehn Menschen getötet und 270 verletzt worden. Hamadi habe das mit Sicherheit gewußt. Das Urteil, so Mückenberger, solle „ein Zeichen setzen, das die Achtung des

Rechts in der Welt stärken soll“.

Heide Platen

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